Gemeinde Ostelsheim

Seitenbereiche

Ostelsheim-Liebenswerte Gemeinde im Heckengäu

Wichtige Links

Inhalt 7 | Impressum 8 | Hilfe 9

Darstellung

Darstellung verkleinern Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen Darstellung vergrößern

Wappen Ostelsheim
 
Blüte
Kirchturm
Blick auf Ostelsheim

Seiteninhalt

Wasser & Abwasser

Wasserversorgung

Die Gemeinde Ostelsheim bezieht das Trinkwasser vom Bodensee über den Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung.

Kontakt
Klärwärter Thomas Lehnert
Tel.: 07033/41229

Kontakt
Zweckverband Schwarzwald-Wasserversorgung

Bahnhofstraße 4 - 6
75365 Calw
Tel.: 07051/130030
Fax: 07051/130010

Notfall- & Störungsnummer
Tel.: 07081/93960 bzw. 939611

Abwasserbeseitigung

Die Kläranlage befindet sich im Unteren Tal.

Kontakt
Kläranlage Ostelsheim

Klärwärter Thomas Lehnert
Talstraße 33
75395 Ostelsheim.
Tel.: 07033/41229

 

Gesplittete Abwassergebühr

Anzeige zu- und abgehender abflussrelevanter Flächen / Brauchwasserzisternen

Seit dem 01.01.2010 wird das Abwasser durch die gesplittete Abwassergebühr abgerechnet, was bedeutet, dass seitdem zwischen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren unterschieden wird. Die Schmutzwasser-gebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr für ein bebautes/versiegeltes Grundstück ergeben sich aufgrund der abflussrelevanten Fläche, welche durch die Versiegelungsart bestimmt wird.

Die abflussrelevante Fläche wurde erstmals für die Jahresrechnung 2010 für alle Grundstücke erhoben, die zu diesem Zeitpunkt bereits bebaut/versiegelt waren.

Änderungen der abflussrelevanten Fläche durch Maßnahmen zur Ver- oder Entsiegelung hat der Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.

Sofern bei der Ersterhebung des Grundstückes kein Rückmeldebogen mit der tatsächlichen abflussrelevanten Fläche abgegeben und die Fläche aufgrund der Schätzung angerechnet wurde, ist bei einer Änderung der abflussrelevanten Fläche durch Maßnahmen zur Ver- oder Entsiegelung die tatsächliche abflussrelevante Fläche durch Rückmelde-bogen und Lageplan darzulegen.

Der hierfür erforderliche Vordruck ist beim Bürgermeisteramt Ostelsheim erhältlich und steht außerdem auf der Homepage der Gemeinde (www.ostelsheim.de/Rathaus/Bürgerservice/Formulare) zur Verfügung.

Bei der Bebauung bislang nicht angeschlossener oder unbebauter Grundstücke wird der Grundstückseigentümer von der Gemeinde bei Einbau des Zählers angeschrieben. Die Anschlusssituation ist dann vom Grundstückseigentümer durch Rückmeldebogen und Lageplan darzulegen.

Mit Schreiben werden die Besitzer von Brauchwasserzisternen auf die Möglichkeit des Einbaus von Zwischen-zählern hingewiesen. Die Zwischenzähler werden ausschließlich vom Bauhof der Gemeinde eingebaut. Ist kein Zwischenzähler vorhanden, werden die Schmutzwassergebühren bei Brauchwasserzisternen pauschal berechnet und zwar 10 m³ pro Jahr und mit Erstwohnsitz gemeldete Person. Sofern zum 01.01.2010 noch ein geeigneter, geeichter Wasserzähler vorhanden war, so kann dieser noch bis zum Ende der Eichfrist genutzt werden, muss ein Gemeindezähler eingebaut oder die Schmutzwassergebühr wie beschrieben pauschal abgerechnet werden.

Bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Both, Tel.: (07033)/4008-15, E-Mail: both@ostelsheim.de oder Herrn Dieringer, Tel.: (07033)/4008-20, E-Mail: dieringer@ostelsheim.de.

 

Kontakt

Gemeinde Ostelsheim
Hauptstraße 8
75395 Ostelsheim
Tel.: 07033/4008-0
Fax: 07033/4008-20
gemeinde@ostelsheim.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag Nachmittag
16:30 Uhr bis 19:00 Uhr

© 2012 Ostelsheim - komm.on.line GmbH

Kontakt und Urheberrecht

Gemeinde Ostelsheim | Hauptstraße 8 | 75395 Ostelsheim | Tel: 07033/4008-0 | Fax: 07033/4008-20