Ver- und Entsorgung

Eine funktionierende Infrastruktur für Versorgung und Entsorgung ist für das tägliche Leben unverzichtbar. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, Anlaufstellen und Ansprechpartner rund um die Themen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Unser Ziel ist es, eine sichere, nachhaltige und bürgerfreundliche Versorgung und Entsorgung zu gewährleisten.

Wasserversorgung

Die Gemeinde Ostelsheim bezieht das Trinkwasser vom Bodensee über den Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung.

Trinkwasserwerte

Härtebereich: 2 mittel
Grad der Härte: 9,11 o
Calciumcarbonat 1,62 mmol/L   
Nitrate: 3,9 mg/l
Zusatzstoffe: 3  =  Natriumhypochlorit
(Stand 04/2025)

Kontakt

Klärwärter Thomas Lehnert
Telefon: +49 7033 41229

Kontakt

Zweckverband Schwarzwald-Wasserversorgung
Kurhausdamm 2-4
75378 Bad Liebenzell
Telefon: +49 7081 9396-11
Telefon: +49 7052 9359808
E-Mail: info(at)schwarzwaldwasser.de

Installateurverzeichnis Wasser der Wasserversorgung Ostelsheim

Als Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind Sie für die Wasserhausinstallation und die Leitungen auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Damit sind Sie auch zuständig für die Trinkwasserqualität in der Hausinstallation entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Arbeiten an der Hausinstallation werden über die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt. Danach § 12 Abs. 2 AVBWasserV dürfen Anlagen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden sollen, nur durch das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder durch ein eingetragenes Installationsunternehmen (im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens) errichtet oder geändert werden.

Welche Installateurbetriebe in der Gemeinde Ostelsheim zugelassen sind sehen Sie hier: 

Direkt zur Installateurssuche

Abwasserbeseitigung

Die Kläranlage befindet sich im Unteren Tal.

Kontakt Kläranlage Ostelsheim

Klärwärter Thomas Lehnert
Talstraße 33
75395 Ostelsheim.
Telefon: +49 7033 41229

Gesplittete Abwassergebühr

Anzeige zu- und abgehender abflussrelevanter Flächen / Brauchwasserzisternen

Seit dem 01.01.2010 wird das Abwasser durch die gesplittete Abwassergebühr abgerechnet, was bedeutet, dass seitdem zwischen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren unterschieden wird. Die Schmutzwasser-gebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr für ein bebautes/versiegeltes Grundstück ergeben sich aufgrund der abflussrelevanten Fläche, welche durch die Versiegelungsart bestimmt wird. Die abflussrelevante Fläche wurde erstmals für die Jahresrechnung 2010 für alle Grundstücke erhoben, die zu diesem Zeitpunkt bereits bebaut/versiegelt waren. Änderungen der abflussrelevanten Fläche durch Maßnahmen zur Ver- oder Entsiegelung hat der Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.

Sofern bei der Ersterhebung des Grundstückes kein Rückmeldebogen mit der tatsächlichen abflussrelevanten Fläche abgegeben und die Fläche aufgrund der Schätzung angerechnet wurde, ist bei einer Änderung der abflussrelevanten Fläche durch Maßnahmen zur Ver- oder Entsiegelung die tatsächliche abflussrelevante Fläche durch Rückmelde-bogen und Lageplan darzulegen. Der hierfür erforderliche Vordruck ist beim Bürgermeisteramt Ostelsheim erhältlich und steht außerdem auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung. Bei der Bebauung bislang nicht angeschlossener oder unbebauter Grundstücke wird der Grundstückseigentümer von der Gemeinde bei Einbau des Zählers angeschrieben. Die Anschlusssituation ist dann vom Grundstückseigentümer durch Rückmeldebogen und Lageplan darzulegen.

Mit Schreiben werden die Besitzer von Brauchwasserzisternen auf die Möglichkeit des Einbaus von Zwischen-zählern hingewiesen. Die Zwischenzähler werden ausschließlich vom Bauhof der Gemeinde eingebaut. Ist kein Zwischenzähler vorhanden, werden die Schmutzwassergebühren bei Brauchwasserzisternen pauschal berechnet und zwar 10 m³ pro Jahr und mit Erstwohnsitz gemeldete Person. Sofern zum 01.01.2010 noch ein geeigneter, geeichter Wasserzähler vorhanden war, so kann dieser noch bis zum Ende der Eichfrist genutzt werden, muss ein Gemeindezähler eingebaut oder die Schmutzwassergebühr wie beschrieben pauschal abgerechnet werden.

Merkblatt für die Installation und den Betrieb von Zisternen (PDF)

Informationen zur Abfallentsorgung

Seit der  Landkreis  am 01. Januar 1988 die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung übernommen hat, wurden die Möglichkeiten zur Wiederverwertung von Abfällen kontinuierlich erweitert. Neben der Hausmüllabfuhr werden auch wiederverwertbare Altstoffe direkt ab Haus eingesammelt.

Sämtliche Abfuhrtermine können einem Abfallkalender entnommen werden, der vom Landratsamt erstellt und zu Jahresbeginn an alle Haushalte verteilt wird. Er ist auch beim Bürgermeisteramt erhältlich. Außerdem werden die genauen Termine im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekannt gegeben.

Sie können den aktuellen Abfallkalender auf der Homepage der AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw https://www.awg-info.de/unsere-leistungen/abfuhrtermine/uebersicht ansehen.

zu den Abfuhrterminen

  

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