Die Ausschreibungen werden außerdem im Staatsanzeiger öffentlich bekannt gemacht.
Derzeit laufen keine aktuelle öffentliche Ausschreibungen.
Die Gemeinde Ostelsheim informiert auf dieser Seite gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A nach Zuschlagserteilung, wenn bei
übersteigt. Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten
Die Gemeinde Ostelsheim informiert auf dieser Seite gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A fortlaufend Unternehmen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen („... bis zu einem Auftragswert der Bauleistung ohne Umsatzsteuer: a) 50.000 Euro für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung, b) 150.000 Euro für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, c) 100.000 Euro für alle übrigen Gewerke,...“) ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Auf diese Ausschreibungen können Sie sich nicht bewerben!
Die Gemeinde Ostelsheim informiert auf dieser Seite gemäß § 30 UVgO nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.