Nach Fertigstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts „Ostelsheim 2040“ und des Gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (GISEK) „Ortsmitte Ostelsheim“ hat die Gemeinde Ostelsheim im Herbst 2024 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortsmitte Ostelsheim“ gestellt, um städtebauliche Missstände durch eine Umgestaltung zu beseitigen und die Attraktivität des Gebiets im öffentlichen, wie im privaten Bereich zu erhöhen. Im Mai 2025 hat die Gemeinde den Bewilligungsbescheid erhalten.
Der Satzungsbeschluss für das neue Sanierungsgebiet "Ortsmitte Ostelsheim“ wurde am 17.10.2025 in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats gefasst. Ab diesem
Zeitpunkt ist es möglich einen formlosen Antrag auf öffentliche Fördermittel bei der Gemeinde Ostelsheim zu stellen.
Im Rahmen des integrierten gebietsbezogenen Entwicklungskonzepts „Ortsmitte Ostelsheim“ wurden bereits Anhaltspunkte für städtebauliche Missstände (Leerstände, Funktionsdefizite etc.) identifiziert. Daher haben die Mitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Ostelsheim in der Sitzung am 27.06.2025 den Beschluss über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Ortsmitte Ostelsheim“ gefasst und am 03.07.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB sind erforderlich, um die Bestandsaufnahme und Ergebnisse aus dem erstellten GISEK zu konkretisieren und dabei besonders die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen zu erheben.
Aus den Ergebnissen wurden anschließend mit einem größtmöglichen Detaillierungsgrad die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen im zukünftigen Sanierungsgebiet bestimmt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag bereits folgende Ziele aufgeführt:
Grundsätzlich sind Maßnahmen förderfähig, die zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, wie z. B.:
Darüber hinaus ist die Entwicklung von Wohnraum ein wesentliches Sanierungsziel. Hierbei geht es neben der Verbesserung der bestehenden Wohnqualität auch um die Neuschaffung durch Neuordnungen und Umnutzungen.
Schwerpunkt sind umfassende Maßnahmen (Beauftragung von mind. drei Maßnahmen) sowie sogenannte Restmodernisierungen, sofern durch vorherige Modernisierungen bereits moderne Wohnverhältnisse hergestellt worden sind.
Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung zur Förderung von privaten Maßnahmen liegt bei der Gemeinde Ostelsheim.
Die maximale Zuschussquote beträgt 25.000 Euro. Die Zuschussquote beträgt einheitlich 15 Prozent.
Unterhalb einer Bagatellgrenze von 10.000 Euro kommt eine Förderung grundsätzlich nicht in Betracht.
Maximal sind 35 Prozent der förderfähigen Kosten in Kombination mit Bafa/KfW förderfähig (max. 50 Prozent).
Der Sanierungsflyer fasst noch einmal die wichtigsten Informationen zum Sanierungsgebiet „Ortsmitte Ostelsheim“ zusammen: Sanierungsflyer
Das Büro Reschl Stadtentwicklung ist mit der Betreuung des Sanierungsgebiets beauftragt und übernimmt die Beratung und Betreuung der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen von privaten Eigentümern und Eigentümerinnen innerhalb des Sanierungsgebietes:
Gemeinde Ostelsheim Herr Bürgermeister Alshebl Telefon: 07033 4008-0 E-Mail: gemeinde@ostelsheim.de | Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG Anja Braun |
Die Eigentümer können über das Kontaktformular bereits bei der ersten Kontaktaufnahme relevante Informationen direkt abfragen