Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ostelsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ostelsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Sanierungsgebiet „Ortsmitte Ostelsheim“: Ostelsheim

Wilde Küchenschelle auf der Wiese
Frühling_Banner3.jpg
Rathaus Glasfront
Krokusse auf der Wiese
Frühlingsblumen auf einer Wiese

Städtebauliche Sanierung - Untersuchungsgebiet „Ortsmitte Ostelsheim“

  1. Allgemeine Informationen

Nach der Erstellung und dem Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzepts | Ostelsheim 2040 und des Gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes | Ortsmitte Ostelsheim hat die Gemeinde Ostelsheim im Herbst 2024 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortsmitte Ostelsheim“ gestellt, welcher im Mai 2025 positiv beschieden wurde.

Zur Vorbereitung der Sanierung muss die Gemeinde sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchführen, bei denen durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs bestmöglich ermittelt wird. Daher wird eine Eigentümerbefragung gemäß 138 Abs. 1 BauGB im Bereich „Ortsmitte Ostelsheim“ durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden anschließend mit einem größtmöglichen Detaillierungsgrad die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen im Sanierungsgebiet bestimmt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag unter anderem folgende Ziele aufgeführt:

  • Verstärkte Innenentwicklung
  • Klimaresiliente Gemeindeentwicklung
  • Lebendige Ortsmitten als Treffpunkte für Jung und Alt
  • Stärkung nachhaltiger Mobilität
 

Mit der Durchführung der öffentlichen als auch privaten Sanierungsmaßnahmen kann erst nach dem Abschluss der VU und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Ostelsheim“ durch Satzung begonnen werden.

2. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostelsheim hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2025 beschlossen, im aus dem abgebildeten Lageplan ersichtlichen Untersuchungsgebiet „Ortsmitte Ostelsheim“ die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB durchzuführen.

Wesentliche Aufgabe der VU ist es die Bestandsaufnahme aus dem erstellten Entwicklungskonzept zu konkretisieren und dabei insbesondere die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer zu erheben, um die Durchführung privater und öffentlicher Maßnahmen bestmöglich zu koordinieren und die Bürgerschaft frühzeitig einzubeziehen.

Mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der VU finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Der Lageplan, in dem das von den VU betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Der Lageplan liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Rathaus Ostelsheim, Hauptstraße 8, 75395 Ostelsheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren sind die Unterlagen (Lageplan und Beschlussfassung) auf der Internetseite der Gemeinde Ostelsheim www.ostelsheim.de / Bürger / Bauen & Werte / Sanierungsgebiet „Ortsmitte Ostelsheim“ bzw. im Ratsinformationssystem der Gemeinde eingestellt.

Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige im Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Eigentümerinnen und Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mietende, Pachtende oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der VU hinzuweisen.

Auf die Rechtswirkungen des § 141 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen.

Laut § 141 Abs. 3 BauGB wird der Beschluss hiermit ortsüblich bekannt gegeben.

3. Befragung

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte sie bei den VU zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte durch das Ausfüllen der Fragebögen zu erteilen. Die Fragebögen werden voraussichtlich im Juli versandt. Sollten Sie Fragen haben, so steht Ihnen das Büro Reschl aus Stuttgart als Sanierungsbetreuerin, Frau Herweck 0711-220041-20, für Rückfragen zur Verfügung.

 

Ostelsheim, den 03. Juli 2025

gez. Ryyan Alshebl
Bürgermeister

Lageplan Untersuchungsgebiet Ortsmitte Ostelsheim, Darstellung: Reschl Stadtentwicklung Stuttgart 2025