Windkraft in
Ostelsheim
Planungen der Stadtwerke Tübingen zum Windkraftprojekt in Ostelsheim
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Projektseite der Stadtwerke Tübingen für die geplanten Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Ostelsheim
https://www.swtue.de/energie/erneuerbare-energien/ee-projekte/windpark-ostelsheim.html
Windenergie - warum eigentlich?
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Ostelsheim,
in der letzten Ausgabe versuchten wir einige Aspekte zu beleuchten, weshalb die Gemeinde
Ostelsheim den Gestattungsvertrag mit den Stadtwerken Tübingen zur Errichtung und zum Betrieb
von Windenergieanlagen abgeschlossen hat.
Da das Thema so vielfältig und weitreichend ist, versuchen wir im heutigen Beitrag weitere Aspekte
in den Fokus zu nehmen, um die Wichtigkeit dieses Beschlusses hervorzuheben.
Die kommunalen Haushalte stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Kommunen im
Landkreis Calw befinden sich durch Überverschuldung in einer finanziellen Schieflage. Das
hat mehrere Gründe: Zum einen liegen die meisten Kommunen im Landkreis unter dem
Landesdurchschnitt der Steuereinnahmen und zum andern wurden die Pflichtaufgaben, die den
Kommunen vom Bund bzw. vom Land zugewiesen werden, immer mehr.
Die Entscheidung des Kreistags, die Kreisumlage um etwa 6 % auf 38 % anzuheben, spielte
eine zentrale Rolle, diese Schieflage weiter zu verschärfen.
Die Gemeinde Ostelsheim verfügt glücklicherweise aktuell noch über Finanzvermögen im Umfang
von knapp 10 Mio. € und ist schuldenfrei. Dies ist zwar ein finanzieller Vorteil im Vergleich zu vielen
anderen Gemeinden, jedoch hat die Gemeinde Ostelsheim in den nächsten Jahren eine Reihe
anspruchsvoller Aufgaben vor sich, die mittel- und langfristig nur durch zusätzliche Einnahmequellen
bewältigbar sind. Insbesondere das der Gemeinde bevorstehende Gemeindesanierungsprogramm
wird den Gemeindehaushalt in besonderem Maße beanspruchen.
Die Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen erfordert neben der Kreativität von Verwaltung und
kommunalpolitischen Entscheidungsträgern bestimmte (Standort-)Voraussetzungen, welche nicht in
jeder Gemeinde in ähnlichem Maße vorhanden sind.Die bisherige Strategie der Kommunen, um mehr Erträge
zu generieren, bestand hauptsächlich darin, neue Gewerbegebiete auszuweisen und somit Potenzial für
die Ansiedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden zu schaffen. Die Gewerbeerträge dieser
Unternehmen sorgen letzten Endes für weitere Gewerbesteuereinnahmen.
Dieses „Geschäftsmodell“ setzt allerdings Kriterien voraus, die für einen Wirtschaftsstandort
unerlässlich sind:
1. Geografie und Topografie
2. vorhandene Infrastruktur: Anschluss an das Autobahn- und Schienennetz
3. vorhandene bzw. geeignete Flächen.
Diese „Standortfaktoren“ schließen in der Gemeinde Ostelsheim zwar keine weitere gewerbliche
Entwicklung aus, sind in Ostelsheim aber nicht in dem Maße vorhanden, dass die Gemeinde als
Niederlassungsstandort für Unternehmen attraktiv erscheint. Das muss die Gemeindeverwaltung in
jedem Gespräch mit potenziellen Investoren feststellen.
Das Potential, neue Wohnbaugebiete auszuweisen und Einnahmen aus dem Verkauf von
Wohnbauplätzen zu generieren, ist in der Gemeinde Ostelsheim ebenfalls begrenzt.
Neben den gesellschaftlichen und ökologischen Aspekten spielt daher der monetäre Aspekt der
Windkraft eine Rolle. Durch den Abschluss des Gestattungsvertrages mit den Stadtwerken Tübingen
hat die Gemeinde Ostelsheim, im Falle der Umsetzung des Windkraftprojekts, den Anspruch auf
Pachtentgelte im voraussichtlich sechsstelligen Bereich je Windkraftanlage, könnte bei einer direkten
Beteiligung zusätzlich von einer guten Rendite profitieren und hätte Anspruch auf eine kommunale
Teilhabe nach dem EEG. Außerdem erhält die Gemeinde in einigen Jahren nach Inbetriebnahme aus
den anfallenden Erträgen Gewerbesteuer.
Ihr
Ryyan Alshebl
Bürgermeister
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Ostelsheim,
der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2024 den Abschluss eines sog. „Gestattungsvertrags zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen“ mit den Stadtwerken Tübingen, beschlossen.
Hiermit möchten wir Ihnen die Hintergründe und Notwendigkeit dieses Beschlusses erklären. Außerdem wird die Gemeindeverwaltung diesen Herbst, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tübingen, eine Informationsveranstaltung zum Thema anberaumen, in der die Einwohnerinnen und Einwohner Ostelsheims umfassend über die Windkraft in Ostelsheim informiert werden sollen.
Der Einsatz von Windenergieanlagen hat sich spätestens nach dem verabschiedeten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung 2030 und dem vollzogenen Ausstieg aus der Energieeerzeugung aus Atomkraft als unerlässliche Alternative zur Gewährleistung der Energieversorgung erwiesen. Zugleich gilt das Errichten von Windenergieanlagen, neben den ökologischen Vorteilen, als vielversprechendes Zukunftsmodell, um die kommunalen Haushalte zu stärken.
Was sind Windenergieanlagen?
Windenergieanlagen wandeln die Bewegung des Windes in elektrische Energie um – ohne Einsatz von Brennstoffen, ohne schädliche Abgase und ohne strahlende Abfälle. Windenergie hat von allen erneuerbaren Energien den geringsten Flächenbedarf. Land- und Forstwirtschaft sind im Umfeld von Windenergieanlagen in der Regel problemlos möglich. Es werden keine Flächen für den Abbau von Rohstoffen oder den Anbau von Bioenergiepflanzen benötigt. Schon innerhalb des ersten Betriebsjahres hat eine Windenergieanlage die für ihre eigene Herstellung benötigte Energie selbst wieder erzeugt. Zudem können die Anlagen mit vergleichsweise geringem Aufwand zurückgebaut und fast vollständig recycelt werden. Positive Effekte gibt es auch im Hinblick auf die Wertschöpfung, die bei der Windenergie fast ausschließlich im Inland erfolgt.
Bei den geplanten Windenergieanlagen in Ostelsheim kann mit rund 12.000.000 kWh pro Anlage und Jahr gerechnet werden, also bei drei Windenergieanlagen rund 36 Mio. KWh pro Jahr. Eine 1 MWp Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einem Hektar (10.000 m²) kann jährlich etwa 1.000.000 kWh saubere Energie aus der Sonne erzeugen. Folglich müssten zur Erzeugung derselben Menge an Energie durch Freiflächen-PV-Anlagen rund 360.000 m² oder 36 ha an Flächen bereitgestellt werden. Zum Vergleich: Die aktuelle Wohnbaufläche in Ostelsheim beträgt 44 ha.
Für die Windkraft werden dafür etwa 0,4 bis 1,0 ha je Windenergieanlage, also insgesamt etwa 2 ha an Flächen dauerhaft benötigt.
Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg hat der Regionalverband Nordschwarzwald im Teilregionalplan Windkraft regionale Flächenziele definiert. Konkret bedeute dies, 2 % der Gesamtflächen der Region Nordschwarzwald müssen in den kommenden Jahren für Regenerative Energien genutzt werden. Hiervon sollen 1,8 % für Windenergie und 0,2 % für Freilandflächen PV-Anlagen genutzt werden.
Im Teilregionalplan Windenergie wurde auf Ostelsheim Gemarkung im Bereich des Lochwaldes folgendes Vorranggebiet (WC-13) für die Windkraft ausgewiesen:
Die Gemeinde Ostelsheim ist in der glücklichen Lage, dass sich dieses Vorranggebiet überwiegend auf gemeindeeigenen Flächen befindet, so dass die Gemeinde Ostelsheim selbst und allein entscheidet, ob auf deren Gemarkung Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden dürfen.
Der Regionalverband Region Stuttgart hat auf unmittelbar benachbarter Gemarkungsfläche die folgenden Vorranggebiete Windkraft ausgewiesen.
Das Vorranggebiet BB-18 auf Grafenauer Gemarkung befindet sich unmittelbar angrenzend an das sich auf Ostelsheimer Gemarkung befindliche Vorranggebiet WC-13. Es wird davon ausgegangen, dass hier die Umsetzung von Windenergieanlagen angestrebt wird. Das bedeutet: Die Errichtung von Windenergieanlagen unmittelbar an Ostelsheimer Gemarkungsgrenze ist keine Frage des „Ob“ sondern eine Frage des „Wann“.
Gestattungsvertrag mit den Stadtwerken Tübingen
In der Vergangenheit wurden von der Gemeindeverwaltung Ostelsheim Gespräche mit mehreren Energieunternehmen geführt. Diese Gespräche haben seitens der Gemeinde Ostelsheim letztendlich dazu geführt, die Stadtwerke Tübingen als geeignete Partner zur Umsetzung eines Windparks auf kommunalen Flächen im Vorranggebiet WC-13 auf Ostelsheimer Gemarkung zu betrachten.
Die Verwaltung sieht die Stadtwerke Tübingen als geeignete Partner unter Betrachtung der folgenden Gesichtspunkte an:
- maximale regionale Wertschöpfung inklusive einbeziehen lokaler Bürgerenergiegenossenschaften
- 100% kommunaler Vertragspartner (100% Eigentum Stadt Tübingen)
- mögliche Synergieeffekte bei gleichzeitiger Zusammenarbeit der Stadtwerke Tübingen mit Nachbargemeinden oder bei Solarpark auf der Erddeponie (separater Beschluss)
- gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
- transparente öffentliche Kommunikation gegenüber den kommunalpolitischen Akteuren sowie der Bevölkerung, eine Bürgerinformationsveranstaltung soll im Herbst 2024 stattfinden
Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ergebnis die kommunalen Grundstücke ohne Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben an die Stadtwerke Tübingen überlassen werden können.
Die Stadtwerke Tübingen beabsichtigen als Gestattungsnehmerin, auf dem Grundeigentum der Gemeinde Ostelsheim im Bereich „Lochwald“ voraussichtlich maximal 3 Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.
Zu diesen Windenergieanlagen gehören die erforderlichen Nebeneinrichtungen, wie die Kranstell-, Lager- und Montageflächen, Wege mit Kurvenradien, die zum Anschluss der Windenergieanlagen an das öffentliche Netz und zu ihrem Betrieb erforderlichen zu- und abgehenden Leitungen, einschließlich Telekommunikations- und Datenfernübertragungsleitungen sowie Schalt-, Mess-, Filter- und Transformatoreneinrichtungen als auch Drainage- und/oder Bewässerungssysteme. Darüber hinaus soll der Grundbesitz auch als Abstandsfläche und Rotorüberflugfläche sowie als Ausgleichsflächen genutzt werden. Eventuell wird hierfür auch die Nutzung von Privatflächen in kleinerem Umfang erforderlich.
Der Abschluss eines Gestattungsvertrags bedeutet nicht automatisch, dass die angestrebten Anlagen realisiert werden können. Im Vorhinein müssen insbesondere zwei Prüfungen stattfinden, deren Ergebnisse für die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens maßgeblich entscheidend sind:
- Im November 2024 wird eine ausführliche artenschutzrechtliche Untersuchung beginnen, die 12 Monate dauert.
- Zugleich findet eine präzise Windmessung statt, die die Wirtschaftlichkeit der Anlagen prognostiziert.
Erst wenn positive Ergebnisse der jeweiligen Prüfung vorliegen, kann der Genehmigungsantrag gestellt werden.
Chancen und Vorteile des Einsatzes von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen in Ostelsheim:
Für den Abschluss eines Gestattungsvertrags mit den Stadtwerken Tübingen können folgende Vorteile und Chancen genannt werden:
- Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Ostelsheim durch Pacht-Entgelte
- Finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG an den Stromerträgen in Höhe von 0,2 ct/kWh im Umkreis von 2,5 km um den Standort, ca. 28.000 € p. a. für Ostelsheim
- künftige Gewerbesteuereinnahmen (allerdings zumindest anfangs in nur sehr geringem Umfang)
- lokale Wertschöpfung
- bilanzielle Klimaneutralität
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
- Möglichkeit der direkten Beteiligung an der Betreibergesellschaft, ggfs. auch für die Bürger. Die Investitionsrendite in Windkraft gilt als sicher und besonders lukrativ.
- Die konkrete Wirtschaftlichkeit des Projektes wird nach der Detail-Prüfung der Windhöffigkeit festgestellt. Diese wird voraussichtlich im Jahr 2025 abgeschlossen sein.
Da der Einsatz von Windenergieanlagen häufig mit etlichen Unwahrheiten in Verbindung gebracht wird, beantworten wir hiermit häufige Fragen, die einigen Bürgerinnen und Bürgern möglicherweise einfallen:
Wie hoch ist die Gefahr eines Rotorblattbruches einzustufen?
Bevor Windenergieanlagen genehmigt und errichtet werden dürfen, werden sie von anerkannten Sachverständigen auf ihre Sicherheit überprüft und im Rahmen von sogenannten Typen- oder Einzelprüfungen zertifiziert. Darüber hinaus werden Windenergieanlagen auch während des Betriebs regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit kontrolliert (in der Regel zweimal pro Jahr). Zunehmend erfolgt dies auf dem Wege von Vollwartungsverträgen.
Ein Rotorblatt besteht aus zahlreichen, verklebten Bauteilen aus Glas- oder Kohlefaser. Schäden können durch Ablösung (Delamination) verklebter Schichten hervorgerufen werden. Dies kann unter anderem bei Wartungsarbeiten oder Zustandsüberwachungen (durch Sensoren des „condition monitoring“) erkannt werden.
Wie bei jeder anderen Erzeugungstechnologie lassen sich Unfälle jedoch nie vollständig ausschließen. Zwar existiert keine offizielle Fallzahlenstatistik, insgesamt sind Unfälle jedoch sehr selten. Mit zunehmenden Abständen von der Windenergieanlage verringert sich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls erheblich. Angesichts der gesetzlich erforderlichen Abstände zu Siedlungen fällt das Verletzungsrisiko für Menschen also insgesamt sehr gering aus. Selbst bei einer pessimistischen Betrachtung sind Wahrscheinlichkeit und Schadensmaß mit dem technischen Versagen bei anderen Technologien (beispielsweise Kernkraftwerke, Auto) nicht vergleichbar.
Gehen von Windenergieanlagen Geräuscheinwirkungen aus?
Beim Betrieb von Windenergieanlagen erzeugen vorwiegend die Rotorblätter Geräuschemissionen. Dagegen sind mechanische Geräusche aus dem Bereich des Antriebsstranges bei heutigen Windenergieanlagen auch schon im unmittelbaren Umfeld der Anlage kaum noch hörbar. Denn neuere Anlagen besitzen eine bessere Schallisolierung, eine geräuschoptimierte Verzahnung von Getrieben oder verzichten ganz auf das Getriebe. Um schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen zu vermeiden, sind Abstände von mehreren hundert Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung erforderlich. Dies wird im Genehmigungsverfahren geprüft.
Gehen Gesundheitsgefährdungen von Infraschallemissionen der Anlagen aus?
Infraschall und tieffrequente Geräusche sind alltäglicher Bestandteil unserer technischen und natürlichen Umwelt. Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen ist der von Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschall gering. Bereits in 150 Metern Abstand liegt er deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen, in üblichen Abständen der Wohnbebauung entsprechend noch weiter darunter.
Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenze sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen.
Welche Grenzwerte gibt es im Bezug auf Schattenwurf und Diskoeffekt?
Der sogenannte Schattenwurf von Windenergieanlagen, das heißt der Licht-Schatten-Wechsel, den der sich drehende Rotor verursacht, kann als besonders belastend empfunden werden.
In dem angestrebten Ostelsheimer Windpark verläuft der Schatten, entgegen den Befürchtungen, im Laufe des Jahres hauptsächlich außerhalb des bebauten Bereiches der Gemeinde. Die Kernortschaft bleibt sogar im Winter nahezu komplett verschont, da der Schatten der südlich gelegenen Anhöhe die Schatten der Anlagen „verschluckt“.
Wenige Gebäude entlang der Straße Sohlengrund, sowie Teile des östlichen Kerngebietes sind hingegen ca. ab dem 11.11. bis zum 31.01. betroffen. Hier gibt es Beeinträchtigungen durch Schattenwurf. Allerdings nur zu bestimmten Uhrzeiten am Nachmittag (somit in Relation sehr überschaubare Zeitfenster). Hinzu kommt, dass die Sonnentage in diesen 2,5 Monaten überschaubar sind und die Anlage sich nicht dauerhaft dreht.
Im Genehmigungsverfahren ist durch Gutachten nachzuweisen, dass keine unzulässigen Schattenbelästigungen auftreten. Bei den Berechnungen des Schattenwurfs wird zwischen der theoretisch maximal möglichen Einwirkzeit (astronomisch) und der realen Einwirkzeit unter örtlich tatsächlichen Wetterbedingungen (meteorologisch) unterschieden. Bei der astronomisch maximal möglichen Beschattung (Annahme Worstcase: immer Sonne, immer Wind) wird der periodische Schattenwurf als nicht belästigend angesehen, wenn nachfolgende Kriterien erfüllt werden: Maximale jährliche Beschattungsdauer: 30 h/a, maximale tägliche Beschattungsdauer: 30 min/d.
Werden die astronomischen Werte überschritten, wird eine Schattenabschalteinrichtung installiert. Dies ist mittlerweile gängige Praxis. Ein Lichtsensor misst die tatsächlichen Lichtverhältnisse und berechnet anhand des Sonnenstandes und den Windverhältnissen den Schattenwurf der Anlage. Die Anlage wird abgeschaltet, sofern bereits mehr als die erlaubten 30 min/Tag und 8 h/a tatsächlich bewegter Schatten auf betroffene Gebäude fällt.
Die mit den Abschaltungen verbundenen Ertragsausfälle sind gering (in der Regel 0,5 -2,5% des Jahresertrags).
Insofern ist nach derzeitigem Kenntnisstand weiterhin davon auszugehen, dass der Windkraftstandort Ostelsheim wirtschaftlich ist.
Wie lassen sich der beschleunigte Windenergieausbau und der Artenschutz vereinen?
Angesichts der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine besteht eine doppelte Dringlichkeit, die erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch die Windenergie an Land zügig auszubauen. Zugleich ist die Biodiversitätskrise neben der Klimakrise die zweite globale ökologische Krise, die die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht.
Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2022 bundeseinheitliche Standards für die geforderte artenschutzrechtliche Prüfung im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Darüber hinaus sehen aktuelle Regelungen auf EU-Ebene und deren Umsetzungen in nationales Recht in bestimmten Gebieten weitere artenschutzbezogene Erleichterungen für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen vor.
Zugleich hat der Bundesgesetzgeber zum dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten das Bundesamt für Naturschutz mit der Aufgabe betraut, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und Maßnahmen zu deren erfolgreicher Umsetzung zu ergreifen. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt die nationalen Artenhilfsprogramme mit einer landesweiten Artenschutzoffensive zu begleiten. So soll der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden, ohne das ökologische Schutzniveau abzusenken.