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Nachrichtenarchiv: Ostelsheim

Seitenbereiche

Autor: Frau Both
Artikel vom 10.06.2016

Aus dem Gemeinderat

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 10. Juni 2016

Eventuelle Sanierung von Gemeindestraßen

-    Zufahrt ins Gewerbegebiet Sohlengrund

Nachdem aktuell der letzte unbebaute Gewerbebauplatz bebaut wird, soll nun die Zufahrtsstraße ins Gewerbegebiet Sohlengrund saniert werden.

Für die Gesamtmaßnahme ist mit Kosten (inkl. Nebenkosten) von rund 100.000 € zu rechnen. Da die letzten Ausschreibungen zeigten, dass das Preisniveau aktuell sehr hoch ist, soll den Firmen die Möglichkeit gegeben werden, die Maßnahmen nach Auslastung bis spätestens zum Frühjahr 2017 zu realisieren. Für die Übergangsphase bis zur Sanierung soll die Straße kostengünstig repariert werden. Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro Henne mit der Ausschreibung der Maßnahme.


-    Gemeindeverbindungsstraße nach Weil der Stadt

Im Rahmen der Erschließung des Neubaugebiets Fuchsloch wird der Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich zum Neubaugebiet in der Bahnhofstraße neu gestaltet.

Die Straßenplanung für diesen Bereich sind im Bebauungsplan Fuchsloch festgelegt; die Erschließungsarbeiten wurden nach Festlegung durch den Gemeinderat von GSL und Ingenieurbüro Henne ausgeschrieben und werden dieser Tage von der Firma Morof fertiggestellt.

Es stellt sich nun die Frage, wie die Gemeindeverbindungsstraße im weiteren Verlauf gestaltet werden soll, da die Straße durch die angebrachten Hochbordsteine eingeengt ist und bei Gefahr ein Ausweichen in den Randstreifen nicht möglich ist.

Das Ingenieurbüro Henne kam zu dem Ergebnis, dass die Wasserführung auch möglich, wenn bergaufwärts (also östlich der Straße zur Wasserführung) die Hochbordsteine durch niedrigere Rundbordsteine ersetzt werden.

Für diese Maßnahme ist mit Kosten von rund 38.000 € (zuzüglich Nebenkosten) zu rechnen. Sofern ergänzend der Straßenbelag (z.B. bis zur Markungsgrenze) saniert werden soll, wären die Kosten noch zu ermitteln und lägen deutlich höher.

Sofern die Straße verbreitert oder der Randstreifen befestigt werden soll, wäre Grunderwerb erforderlich.

Bei einer Straßenverbreiterung wären ggfs. die Untere Verkehrsbehörde, die Untere Naturschutzbehörde (wegen Betroffenheit des FFH-Gebiets), der Forst und die Obere Naturschutzbehörde (RP Karlsruhe wegen Betroffenheit des Naturschutzgebiets) zu beteiligen. Die Erforderlichkeit müsste nachgewiesen werden, z.B. durch Messung der Fahrzeugzahlen; arten- und naturschutzrechtliche Belange wären gutachterlich zu prüfen und abzuwägen.

Für die Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2016 keine Mittel eingestellt.

Der Gemeinderat beschloss den Bordstein östlich der Gemeindeverbindungsstraße durch niedrigere Randbordsteine zu ersetzen und in diesem Zusammenhang auch die Straße zu sanieren. Das Ingenieurbüro Henne wird nun die Kosten für die weitere Behandlung im Gemeinderat ermitteln.


Wasserleitung Hochzone Nord
-    Vergabe der Arbeiten


Bei der Ausschreibung für die Wasserleitung nördlich der Bahnlinie zur Optimierung der Hochzone und zur Versorgung des Neubaugebiets Fuchsloch gingen vier Angebote ein.

Die Preise liegen in etwa 25 % über dem Preisniveau Ende 2015. Günstigster Bieter war die Firma Morof aus Althengstett.

Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zum Angebotspreis von brutto 336.250,49 €.


Kanaluntersuchung nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO)
-    Vergabe der Arbeiten von 2016


Gemäß EKVO sind sämtliche Kanäle der Gemeinde regelmäßig in einem Abstand von 10 Jahren zu befahren.

In diesem Jahr wird der Bereich Weingärten, Bahnhofstraße, Weilbergstraße, Stuttgarter Straße sowie Einmündung in die Weilderstädter Straße untersucht.

Für die Maßnahme gingen drei Angebot ein. Günstigster Bieter ist die Firma Hermann aus Pforzheim.

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an die Firma Hermann zum Angebotspreis von 8.744,12 €.

Stellungnahme zu Bebauungsplan/Flächennutzungsplan benachbarter Gemeinde

Der Gemeinderat nahm die Bebauungsplanänderung der Gemeinde Grafenau zur Erweiterung des Gewerbegebiets Röte in Döffingen zur Kenntnis. Auch die Satzung zur Stärkung des Einzelhandels der Gemeinde Althengstett wurde zur Kenntnis genommen. Hiernach sind in diversen Gewerbegebieten der Gemeinde Althengstett künftig Einzelhandelsbetriebe die der Nahversorgung dienen nicht mehr zulässig.

Das Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Gechingen auf Erweiterung des REWE-Marktes in einen großflächigen Lebensmittel und Getränkemarkt, der mit 1.200 m² nicht nur der örtlichen Versorgung dient, konnte der Gemeinderat nicht zustimmen. Die Entwicklungsmöglichkeiten für die Nahversorgung der Gemeinde Ostelsheim würden durch die Marktvergrößerung in Gechingen gefährdet

Bauvoranfrage auf Neubau eines Bauhofs

Die Gemeinde Ostelsheim plant im Rahmen des Kindergartenumbaus den Gemeindebauhof ins Untere Tal neben die Kläranlage zu verlegen.

Um die baurechtlichen Möglichkeiten auszuloten hat die Gemeinde eine Bauvoranfrage an die Baurechtbehörde gestellt. Hier sollen neben baurechtlichen Voraussetzungen auch die Gebäudestellung, die Fassadengestaltung und die Dachform abgeklärt werden.

Bekanntgaben

Schulkindbetreuung Außenspielgeräte
Der Vorsitzende gab bekannt, dass für die Schulkindbetreuung ein Kletterspielgerät und ein Sandkasten beschafft werden.

Kindergarten Kunterbunt
Ferner wurde bekanntgeben, dass aufgrund steigender Kinderzahlen ab September 2016 in der Kindertagesstätte Kunterbunt ergänzend eine halbe altersgemischte Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit eröffnet werden soll.

Arbeiten der EnBW/Netze BW im Ort
Die EnBW beabsichtigt im Bereich der Talstraße (Nähe Friedhof) an einigen Gebäuden die Dachständer abzubauen und auf Stromversorgung durch Erdkabel umzustellen.

Ferner wird im September die Überlandleitung von Gechingen bis zum Gebiet Sohlengrund abgebaut und die Stromtrasse in die Erde verlegt.

Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Abzweigung Baugebiet Fuchsloch
Leider war es nicht möglich die Entwässerungsleitung für das Vorhaben Hermann-Hesse-Bahn (HHB) gemeinsam mit den Kanälen und Leitungen für das Neubaugebiet Fuchsloch zu verlegen, da es zum jetzigen Zeitpunkt keine Ausbauplanung gibt und ein vorzeitiger Baubeginn vor Vorliegen des Förderbescheids Zuschussschädlich wäre.
Der Entwässerungskanal für die HHB muss nun zu einem späteren Zeitpunkt verlegt und die neu gebaute Straße wieder aufgegraben werden.