Ostelsheim (Druckversion)

Die Feststellung der Bodenrichtwerte erfolgt bis 31.12.2020 durch den Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Althengstett. Die Richtwerte sind durchschnittliche Lagewerte ohne bindende Wirkung. Sie stellen eine Auswertung der in der Kaufpreissammlung erfassten Vorgänge am Grundstücksmarkt dar.

Ab 01.01.2021 übernimmt der Gutachterausschuß der Stadt Calw die Festlegung des Bodenrichtwertes.

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

http://www.ostelsheim.de//buerger/bauen-werte/bodenrichtwerte