Ostelsheim (Druckversion)
Autor: Frau Both
Artikel vom 25.09.2019

Aus dem Gemeinderat

 

Anpassung von Straße und Gehweg in der Bahnhofstraße im Rahmen der Aufweitung der Eisenbahnunterführung/Brücke sowie eventuelle Erneuerung der Wasserversorgungsleitung

I.       Sachstand

 

Bereits vor Erschließung des Neubaugebiets Fuchsloch wurde die Optimierung der Zuwegung ins zukünftige Neubaugebiet, also auch die Verbreiterung  von Straße und Gehweg unter der Eisenbahnbrücke geplant. Dies war Grundvoraussetzung für die Standortentscheidung.

Da sich die Eisenbahnbrücke im Eigentum des Zweckverbands Hermann-Hesse-Bahn (zuvor Landkreis Calw) befindet, musste eine gemeinsame Lösung mit dem Brückeneigentümer gefunden werden.

Hierzu wurde im Planfeststellungsverfahren für die Hermann-Hesse-Bahn auf Verlangen der Gemeinde eine Verbreiterung der Brückendurchfahrt  geplant. Die Durchfahrtsbreite wurde mit 8,50m (2m Gehweg, 6m Straße, 0,50m Schrammbord) fixiert.

Mit dem Landkreis Calw (bzw. Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn) wurde ferner im Jahr 2016 eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung abgeschlossen. Hierbei wird u.a. die Brückenverbreiterung und die Kostenverteilung vertraglich geregelt. Die Gemeinde hat die durch ihr Verlangen entstehenden Mehrkosten am Brückenbauwerk zu tragen. Ebenso ist in dieser Vereinbarung geregelt, dass falls sich der Brückenbau  absehbar um eine längere Zeit verzögert, die Gemeinde die (in fremdem Eigentum befindliche) Brücke auf Ihre Kosten abbauen und den Gehweg verbreitern dürfte, wobei dies mit sehr hohen Mehrkosten  verbunden wäre.

Ursprünglich sollten die Erschließung des Neubaugebiets Fuchsloch und die Baumaßnahmen für die Bahn unmittelbar nacheinander, eventuell sogar parallel, erfolgen.  Leider kam es bei der Realisierung der Hermann-Hesse-Bahn zu zeitlichen Verzögerungen, weshalb die Brückenbaumaßnahme mit Gehwegverbreiterung bisher noch nicht realisiert werden konnte. Die Realisierung der Maßnahme ist nun für 2020 geplant.

Nach letztem Kostenanschlag aus dem Jahr 2017 liegen die Gesamtkosten für diesen Bereich deutlich über 1 Mio €, wobei 73% auf den Zweckverband HHB und 27% auf die Gemeinde entfallen.

Die Straßenbaumaßnahme ist in zwei Abrechnungsbereiche gegliedert; Teilbereich 1 umfasst  den Bereich (unter) der Eisenbahnüberführung (Kreuzungsbereich), Teil-bereich 2 den Bereich südlich der Eisenbahnüberführung, wobei die Kosten für Teilbereich 1 (Kreuzungsbereich) nach dem Verhältnis der EKrV (27 %) und Teil-bereich 2 (Straßenbau südlich des Kreuzungsbereichs) vollständig von der Gemeinde Ostelsheim zu tragen sind.

Bauherrin für den Straßenbau ist die Gemeinde. Aufgrund der Verbeiterung im Kreuzungsbereich wird auch eine Anpassung der Straße südlich des Kreuzungsbereichs erforderlich. Im südlichen Bereich beträgt die Fahrbahnbreite, aufgrund der Grundstücksverhältnisse sowie der vorhandenen Bebauung, dann noch 5,50 m. Der nördlich des EÜ-Kreuzungsbereichs liegende Einmündungsbereich zum Wohnbaugebiet „Fuchsloch“ sowie zum geplanten Bahn-Haltepunkt wurde bereits im Zuge der Erschließung des Wohnbaugebietes angeglichen. Die Kosten für den Straßenbau belaufen sich auf ca. 202.000€.

In der Sitzung stellte Ingenieur Henne vom gleichnamigen Ingenieurbüro die Planungen zur Maßnahme vor.

Im Zuge der Straßenbaumaßnahme soll auch die im betroffenen Straßenbereich verlaufende Wasserversorgungsleitung erneuert werden. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 27.000 € netto (inkl. Nebenkosten).

Für die Dauer der Baumaßnahme wird die Bahnhofstraße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Zufahrt erfolgt, wie bereits während der Bauphase, über den Feldweg von der Bahnüberquerung in Richtung Dätzingen kommen. Der Fußgängerverkehr vom Baugebiet Fuchsloch in Richtung Ort soll laut Aussage des Zweckverbands Hermann Hesse Bahn gewährleistet werden.

 

II.      Beauftragung des Ingenieurbüros Henne

Das Ingenieurbüro Henne wurde gemäß dem vorliegenden Angebot vom nach HOAI Zone III unten (Verkehrsanlagen) LP 3 - 8 mit den Planungsleistungen zur Anpassung der Bahnhofstraße in Teilbereich 1 (Kreuzungsbereich) und Teilbereich 2 (südlich des Kreuzungsbereichs) sowie zur Erneuerung der Wasserversorgungsleitung beauftragt. Die Vergabesumme für die Planungsleistungen beträgt 25.600€ brutto.

 

III.    Ausschreibung und Zuschussanträge

Die Arbeiten für die Anpassung der Bahnhofstraße sowie weitere Arbeiten (z. B. zur Verlegung der Wasserversorgungsleitung im Kreuzungsbereich) müssen öffentlich ausgeschrieben werden.

Für beide Teilbereiche hat die Gemeinde Ostelsheim bereits 2017 einen Zuschussantrag nach LGVFG (50 % Förderquote) gestellt.  Die Entscheidung über die Förderung durch das Land steht bis heute aus, weil der Ausgang des Planfeststellungsverfahrens abgewartet werden sollte. Da wohl mittlerweile eine Einigung herbeigeführt wurde und die Kosten seitdem angestiegen sind, muss nun zumindest ein Nachtrag zum Zuschussantrag mit aktualisierten Kosten gestellt werden.

Es muss außerdem ein erneuter Zuschussantrag für die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung im Kreuzungsbereich gestellt werden. Die bisherigen Anträge wurden abgelehnt.

Die Gemeindeverwaltung und das Ingenieurbüro Henne werden beauftragt, die Arbeiten zur Anpassung der Bahnhofstraße (Straßenbau) sowie weitere erforderliche Arbeiten öffentlich auszuschreiben und einen (aktualisierten) Zuschussantrag nach LGVFG für den Straßenbau sowie einen Zuschussantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung zu stellen.

Nachtrag zur Kalkulation der Kindergartengebühren ab 01.09.2019 – Sozialstaffelung bei der Ü3-Ganztagesbetreuung

Das „Gute-KiTa-Gesetz“ sieht eine verbindliche, soziale Staffelung der Elternbeitrage (z.B. nach Anzahl der Kinder) vor. Die in der vergangenen Sitzung festgelegten Zuschläge zur Ü3-Ganztagesbetreuung weisen im Vergleich zu den übrigen Gebühren, als einziger Gebührenbestandteil keine soziale Staffelung auf. Der Gemeinderat hat beschlossen auch für diesen Bereich die Sozialstaffelung, rückwirkend  zum 01.09.2019, einzuführen.

Eine Tabelle mit den angepassten Höhen der Kindergartengebühren wird auf der Homepage hinterlegt.

Feststellung der Jahresrechnung 2018

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung der Gemeinde Ostelsheim 2018, wurde von Kämmerer Herrn Dieringer vorgestellt.

Das Haushaltsvolumen beläuft sich auf 9,09 Mio. €. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt liegt bei 1.186.799 €. Die Allgemeine Rücklage beläuft sich auf ca. 6,1 Mio. €. Die Gemeinde ist weiterhin schuldenfrei.

Bei Interesse kann der Bericht auf dem Rathaus eingesehen werden.

Bekanntgabe / Verschiedenes

Photovoltaikanlage Bauhof

Zur Abnahme des von der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofes produzierten Stroms wird ein Ausbau der innerörtlichen Stromleitungen erforderlich. Die NetzeBW wird im Frühjahr 2020 neue Stromleitungen vom Übergabepunkt in der Lange Straße bis zum Bauhof verlegt. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Dachständer an den  entlang der Trasse liegenden Häusern demontiert. Hierzu ist für Anfang 2020 eine Information der Anwohner geplant.

Aktuell wird seitens der Verwaltung geprüft, ob es sinnvoll und zulässig ist, Infrastruktur für einen späteren Breitbandausbau mit zu verlegen.

http://www.ostelsheim.de//rathaus/ostelsheim-aktuell