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Nachrichtenarchiv: Ostelsheim

Autor: Frau Both
Artikel vom 24.04.2019

Kommunalwahlen und Europawahl am 26.05.2019

Ergebnis Gemeinderatswahl Ostelsheim

Hier das Ergebnis zur Gemeinderatswahl in Ostelsheim

Ergebnis Kreistagswahl für Ostelsheim

Hier das Ergebnis zur Kreistagswahl für Ostelsheim

Ergebnis Europawahl für Ostelsheim

Hier das Ergebnis zur Europawahl in Ostelsheim

Europa-, Gemeinderats- und Kreistagwahl am Sonntag

Am kommenden Sonntag, dem 26. Mai 2019 finden die Europawahl, die Gemeinderatswahl und die Kreistagwahl statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Das Wahllokal befindet sich im Veranstaltungssaal des Rathauses, Hauptstraße 8.

Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis und die Ihnen bereits zugesandten Stimmzettel für die Kommunalwahlen mit. Die amtlichen Stimmzettelumschläge für die Kommunalwahlen sowie weitere Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. Die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind in dem orangenen, die Stimmzettel für die Kreistagswahl sind in dem grünen Stimmzettelumschlag in die jeweilige Wahlurne („Gemeinderatswahl“ bzw. „Kreistagswahl“) zu werfen. Der Stimmzettel für die Europawahl wird ohne Stimmzettelumschlag gefaltet in die Wahlurne „Europawahl“ geworfen. Für die Europawahl erhalten Sie den Stimmzettel am Wahltag im Wahllokal.

Sie haben bei der Europawahleine Stimme.

Nachfolgend möchten wir Ihnen noch einige Hinweise zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen geben:

  • Sie haben bei der Gemeinderatswahl 12 Stimmen, bei der Kreistagswahl 5 Stimmen.
  • Sie können jedem Bewerber 1, 2 oder maximal 3 Stimmen geben (kumulieren).
  • Es sind nur die Bewerber der zugelassenen Listen (auf dem Stimmzettel) wählbar.
  • Sie können einen Stimmzettel abgeben und weitere Bewerber einer anderen Liste übertragen (panaschieren).
  • Sie können die Bewerber jedoch auch auf dem jeweiligen Stimmzettel der Liste kennzeichnen und mehrere Stimmzettel abgeben; diese werden dann als ein Stimmzettel gewertet (mehrere Stimmzettel werden bei Entnahme aus dem Wahlumschlag zusammengeheftet).
  • Vorsicht: immer nur max. 12 Stimmen für die Gemeinderatswahl und max. 5 Stimmen für die Kreistagwahl abgeben, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.
  • Bitte beachten Sie die positive Kennzeichnungspflicht, d. h. Sie müssen Ihre Stimmen auf die Bewerber durch Kennzeichnung (z. B. Zahlen 1, 2, 3, ankreuzen) aufteilen.
    Die Ausnahme dieser Regel ist die Abgabe eines leeren Stimmzettels. Hier erhält jeder Bewerber der Liste eine Stimme, bei der Kreistagwahl die ersten fünf Bewerber auf dem einen abgegebenen Stimmzettel.
  • Negative Kennzeichnung (z. B. durch Streichen von Bewerbern) ist keine Stimmabgabe.
  • Weitere Informationen können Sie den Ihnen vorliegenden Merkblättern entnehmen.

Jeder Wähler muss sich alleine in die Wahlkabine zur Stimmabgabe begeben (Ausnahme: hilfsbedürftige Personen). Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen sind in der Wahlkabine in die jeweiligen Stimmzettelumschläge zu geben. Der Stimmzettel für die Europawahl ist in der Wahlkabine zu falten. Jeder Wähler muss seinen Stimmzettel bzw. die Stimmzettelumschläge selbst in die Wahlurne werfen.