Ostelsheim (Druckversion)
Autor: Frau Both
Artikel vom 27.01.2021

Aus dem Gemeinderat

Neubau eines Beachvolleyballfeldes auf dem Sportgelände

Landschaftsarchitekt Klenske stellte die Planungen vor.

Der Gemeinderat beschloss, das Landschaftsarchitekturbüro Klenske stufenweisen mit der Planung zu beauftragen. Als nächster Schritt soll der Bauantrag gestellt werden, im Anschluss kann darauf aufbauend das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (6. Änderungssatzung)

Der Gemeinderat hat beschlossen, die seit sieben Jahren unveränderte Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten anzupassen. Nach einem Vergleich mit den in Nachbarkommunen üblichen Sitzungsentschädigungen, hatte die Verwaltung eine Erhöhung ab 01.02.2021 von 25€ auf 40€ pro Gemeinderatssitzung vorgeschlagen. Der Gemeinderat beschloss eine spätere und deutlich geringere Entschädigung von 30 € pro Sitzung ab 01. Oktober 2021.

Spendenannahmen und Spendenbericht 2020

Im Jahr 2020 hat die Gemeindeverwaltung eine Spende in Höhe von 100,- € für Kindergartenzwecke erhalten. Der Gemeinderat hat den Spendenbericht zur Kenntnis genommen.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

In seiner Präsentation legt Herr Dieringer die Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2021 dar.

Im Ergebnishaushalt sei, bedingt durch rückläufige Ertragsposten, wie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, wegbrechende Gewerbesteuererträge sowie geringere Erträge aus dem Kommunalen Finanzausgleich bei immer weiter ansteigenden Personal- und Sachkosten ein negatives Ergebnis in Höhe von rund 715.000 € zu erwarten. Ursachen für die zurückgehenden Erträge seien insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie ungünstige Konstellationen im System des Kommunalen Finanzausgleichs, aufgrund hoher Steuerkraft vergangener Jahre. Steigende Personal-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, insbesondere durch Ausweitung der kommunalen Angebote, z. B. in der Kinderbetreuung, sowie eine höhere Abschreibungslast, aufgrund hoher Investitionen in den vergangenen Jahren (z. B. Erweiterung Kita/Feuerwehrhaus, Bauhofneubau, Rathausneubau, Straßensanierungen,…), belasten aufwandsseitig den Ergebnishaushalt.

Aus der Mittelfristigen Finanzplanung sei erkennbar, dass auch in den folgenden Jahren bis 2024 ein negatives Ergebnis um ca. 500.000 € pro Jahr im Ergebnishaushalt nicht vermeidbar sei. Zwar sei von einer gesamtwirtschaftlichen Erholung auszugehen, jedoch sei auf der Aufwandsseite mit weiter steigenden Kosten zu rechnen. Die Ausschöpfung der Einnahmequellen (z. B. die Erhöhung der Grundsteuer) sowie eine Haushaltskonsolidierung seien unumgänglich, was keine einfache Aufgabe sei, da sich die Gemeinde in einem Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Aufgabenerfüllung sowie geschaffener Standards einerseits und der Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit andererseits befinde.

Im Finanzhaushalt seien mit dem Erwerb von Grundstücken zur weiteren städtebaulichen Entwicklung (1.500.000 €), der Restzahlung zur Kapitaleinlage zur Hermann-Hesse-Bahn (612.925 €), der Beteiligung an der Aufweitung Eisenbahnüberführung / Brücke Bahnhofstraße (570.000 €), dem Ausbau der Bahnhofstraße (120.000 €), der Inliner-Sanierung von Sammler und Kanälen diverse Straßen (230.000 €), der Inliner-Sanierung der Wasserleitung Silcherstraße (80.000 €), einer Planrate Gewässerverlegung Oberes Tal (75.000 €) sowie der Neugestaltung des Kleinkind-Außenspielbereichs Kita "Kunterbunt„ (60.000 €) die größten investiven Posten zu nennen.

Zwar könne die Gemeinde nach vorliegender Planung bis 2024, aufgrund eines hohen Finanzmittelbestandes, ohne Kreditaufnahmen die Liquidität erhalten, jedoch sei mittelfristig ein sukzessiver Rückgang der Finanzmittel absehbar.   

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsentwurf 2021 einstimmig zu.

Corona Sonderzulage für nicht nach Tarif Beschäftigte

Nach Beschluss des Gemeinderates erhalten nun auch die Beschäftigten, die nicht unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes fallen, die Sonderzahlung analog des Tarifvertrags Corona-Sonderzahlung 2020.

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