Ostelsheim (Druckversion)
Autor: Frau Both
Artikel vom 07.12.2016

Aus dem Gemeinderat


Erweiterung Kindergarten und Feuerwehrmagazin

Das Ingenieurbüro Henne wurde mit den Arbeiten zur Gestaltung für die Hoffläche (mit Entwässerung, Umbau Wasserversorgungsleitung) bis Leistungsphase 4 beauftragt. Hierfür entstehen Kosten von ca. 21.800 €.

Die beauftragten Fachingenieure erläuterten die anfallenden Kosten, wobei zunächst auf den Einbau einer neuen Heizungsanlage verzichtet werden kann.

Bei erwarteten Gesamtkosten von rund 2,8 Mio. € wurden die Verwaltung und das Büro TK-Plan beauftragt, das Baugesuch einzureichen.

Neubau eines Bauhofs im unteren Tal

Für die Maßnahme liegt bereits ein Bauvorbescheid vor. Nach intensiver Diskussion um mögliche Einsparpotentiale beschloss der Gemeinderat einen Bauantrag einzureichen. Es ist mit Kosten von 850.000 – 900.000 € zu rechnen.

Notstromversorgung in der Turn- und Festhalle und Beschaffung eines Notstromaggregats

Bei einer Brandverhütungsschau wurde als Mangel festgestellt, dass die Turn- und Festhalle über keine Notstromversorgung verfügt. Das Ingenieurbüro Bagusat wurde mit den Untersuchungen zur Notstromversorgung beauftragt.

Hiernach sind in der Halle flankierende Umbaumaßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Es wird mit Kosten von rund 37.000 € gerechnet. Für die Ingenieurleistung fallen weitere 8.925 € an.

Der Gemeinderat beauftragte Verwaltung und Ingenieurbüro die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben.

Für das dann zum Betrieb der Notstromversorgung erforderlich Notstromaggregat werden Verwaltung, Feuerwehr und Bauhof beauftragt Angebote einzuholen.

Koordinierter Breitbandausbau im Landkreis Calw

Der Gemeinderat beschloss das Landkreisprojekt zu unterstützen sowie erforderliche Informationen bereitzustellen.

Weitergehende Beschlüsse sind für Ostelsheim aktuell nicht erforderlich, da die Breitbandversorgung in Ostelsheim bereits vorangetrieben wurde und keine Versorgungslücken bestehen, die ein Tätigwerden der Gemeinde ermöglichen.


Umsatzbesteuerung
-    Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz

Der Gemeindeart beauftragt die Verwaltung die folgenden Optionserklärungen gemäß § 27 Absatz 22 UStG auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bzgl. der Umsatzsteuerpflicht für die Gemeinde und die Jagdgenossenschaft rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt abzugeben.


Neukalkulation der Kindergartenbeiträge

Der Gemeinderat beschloss eine Anpassung der Kindergartenbeiträge entsprechend dem seitens von den Spitzenverbänden ab September 2016 vereinbarten Sätze. Die Erhöhung erfolgt zweitverzögert ab 01.01.2017.

Die neuen Kindergartenbeiträge werden separat im Mitteilungsblatt veröffentlicht.


Neukalkulation der Abwassergebühr

Der Gemeinderat beschloss die Abwassergebühr gemäß vorliegender Gebührenkalkulation um 0,20 € auf 3,28/m³ zu senken. Auch die Niederschlagswassergebühr kann zum 01.01.2017 um 0.03 € auf 0,51 € gesenkt werden.

Die Änderungssatzungen sind im Mitteilungsblatt separat veröffentlicht.


Neukalkulation des Wasserzinses

Der Gemeinderat beschloss den Wasserzins um 0.03 €/m³ zum 01.01.2017 zu erhöhen.

Die Änderungssatzung ist im Mitteilungsblatt separat veröffentlicht.


Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Um einen Kostendeckungsgrad von 50 % zu erreichen wurden die Gebühren für die Benutzung der Leichenzelle um 15 € auf 155 € und für die Benutzung der Aussegungshalle um 50 € auf 350 € erhöht.

Die Änderungssatzung ist separat im Mitteilungsblatt veröffentlicht.


Neukalkulation der Erddeponiegebühren

Die Neufestsetzung der Erddeponiegebühren wurde vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt zu ermitteln, welche Kosten für den zukünftigen Rückbau der Deponie entstehen und dies gegebenen falls bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.




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