Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Verfahrensablauf
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Fristen
keine Angabe
Unterlagen
- Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Gebühren und Jagdabgabe
- Tagesjagdschein 54,00 € (Gebühr 29,00 € + Jagdabgabe 25,00 €)
- Ein-Jahresjagdschein 101,00 € (Gebühr 51,00 € + Jagdabgabe 50,00 €)
- Drei-Jahresjagdschein 234,00 € (Gebühr 84,00 € + Jagdabgabe 150,00 €)
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
- Jagdförderung
- jagdliche Forschung
- wildbiologische Forschung
- Wildschadensverhütung
Sonstiges
Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,
- in welchem Sie wohnen beziehungsweise
- in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
10.03.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg