Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ostelsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ostelsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Dienstleistungen: Ostelsheim

Windräder

Bestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund beantragen

Lebt Ihr Pflegekind schon eine längere Zeit bei Ihnen und ist es absehbar, dass es dauerhaft bei Ihnen bleiben wird?

Dann können Sie als Pflegeeltern die Pflegschaft oder Vormundschaft beim Amtsgericht (Familiengericht) beantragen.

Hinweis: Auch das Jugendamt kann einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.

Pflegeeltern sind im Rahmen einer Pflegschaft nur für einen begrenzten Sorgebereich zuständig, zum Beispiel für das Vermögen. Als Vormund haben sie die gesetzliche Vertretung für ein Kind in allen Angelegenheiten.

Voraussetzungen

Sie sind

  • volljährig
  • geschäftsfähig
  • zur Führung der Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft geeignet, und zwar nach
    • Ihren persönlichen Verhältnissen
    • Ihrer Vermögenslage sowie
    • den sonstigen Umständen.

Hinweis: Möglicherweise beantragen auch andere Personen die Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft. Wenn sich darunter Verwandte des Pflegekindes befinden, wird Verwandten meistens Vorrang gegeben.

Verfahrensablauf

Als Pflegeeltern können Sie die Vormundschaft beziehungsweise die Pflegschaft beantragen.
Dann müssen Sie den Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) stellen.

Das zuständige Jugendamt nimmt in dem Verfahren Stellung.

Das Gericht entscheidet unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes darüber, wer zum Vormund oder Pfleger bestellt wird.

Wenn das Gericht über die Änderung des Sorgerechts entscheidet, müssen folgende Beteiligte angehört werden:

  • das Jugendamt
  • die leiblichen Eltern, wenn sie das Sorgerecht noch besitzen
  • das Kind
    Normalerweise gilt: Je älter das Kind ist, desto schwerer wiegt seine Meinung.
  • die Pflegeeltern

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • §§ 1773 - 1808 Vormundschaft
  • §§ 1809 - 1813 Pflegschaft für Minderjährige

Zuständigkeit

das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält

Vertiefende Informationen

Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft

Freigabevermerk

27.08.2024 Justizministerium Baden-Württemberg