Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lkws der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:
- Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE sowie für die Klassen D, D1, DE und D1E werden für jeweils fünf Jahre erteilt beziehungsweise verlängert.
- Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E erhalten Sie erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach jeweils für fünf Jahre. Beantragen Sie diese nach Vollendung des 45. Lebensjahres, erhalten Sie die Fahrerlaubnis befristet für jeweils fünf Jahre.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis stellen. Wenn Sie direkt zu der Fahrerlaubnisbehörde gehen, müssen Sie Ihren Personalausweis mit Ihrer aktuellen Adresse oder Ihren Reisepass und eine aktuelle Meldebestätigung mitbringen.
Sie können Ihren Antrag aber auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zur Bestätigung der persönlichen Daten einreichen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Antragsformulare liegen in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise stehen Ihnen, je nach Angebot der Gemeinde, des Stadtkreises oder des Landratsamtes zum Download zur Verfügung.
Fristen
Der Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein Lichtbild
- Augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes
Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit. - Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Leistungspsychologisches Gutachten
Nur Busfahrer mit den Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich bei jeder Verlängerung. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. - polizeiliches Führungszeugnis für Klasse D/D1
Kosten
42,60 Euro
Bearbeitungsdauer
Der Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Landratsamt Calw, Abt. Straßenverkehr. Stand: 20.09.2016