Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Gemeinderat aktuell: Ostelsheim

Autor: Frau Both
Artikel vom 30.03.2022

Aus dem Gemeinderat

Kommunales Ökokonto

Herr Gehring, vom Büro Landschaftsarchitektur g2, erläutert die Grundzüge des geplanten Ökokontos, wessen Einführung bereits Mitte 2020 vom Gemeinderat beschlossen worden ist.

Mithilfe des Ökokontos können künftig geeignete Ausgleichsflächen und darauf zu entwickelnde Aufwertungsmaßnahmen, für die im Rahmen der kommunalen Entwicklung anstehenden oder zu erwarteten Eingriffe in Natur und Landschaft gezielt Kompensationsmaßnahmen bevorraten und als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat beschließt folgendes:

  1. Die Gemeinde Ostelsheim beschließt die Einführung eines kommunalen (baurechtlichen) Ökokontos nach der im Leitfaden "Kommunales Ökokonto" dargelegten Vorgehensweise und Methodik
  2. Die Gemeinde Ostelsheim orientiert künftig die Methodik ihres kommunalen (baurechtlichen) Ökokontos zur zeitlichen Entkoppelung der nach § 1 a BauGB erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Landschaft im Sinne des § 135 a BauGB an der Methodik nach Modell der landesweiten Ökokontoverordnung (ÖKVO).
  3. Sämtliche vorgezogene Kompensationsmaßnahmen werden künftig nach der im Leitfaden "Kommunales Ökokonto Ostelsheim" beschriebenen Vorgehensweise dokumentiert und deren Aufwertungspotenzial nach Modell ÖKVO bilanziert.
  4. Im Zuge der baurechtlichen Eingriffsregelung nach BauGB erfolgt die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Rahmen der jeweiligen Bebauungspläne nach der gleichen Methodik.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines geeigneten Fachbüros das Ausgleichsflächenkonzept als Grundlage für das Ökokonto fortzuschreiben und die weiteren Schritte einzuleiten.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat über Fortführung und aktuellen Stand des Ökokontos turnusmäßig jährlich zu unterrichten.
 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einstimmig beschlossen.

Der Haushaltsplan wird festgesetzt und hat ein Volumen im Ergebnishaushalt von 6,89 Mio. € bei den Erträgen und 7,43 Mio. € bei den Aufwendungen. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt -544.604 €. Das Investitionsvolumen im Finanzhaushalt beläuft sich auf rund 2,55 Mio. €. Die Gemeinde ist weiterhin schuldenfrei. Die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert.