Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ostelsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Gemeinderat aktuell: Ostelsheim

Autor: Frau Both
Artikel vom 17.12.2019

Aus dem Gemeinderat

Sanierung des Regenwasserkanals im Bereich des Fußwegs (zwischen Calwer Straße und Hauptstraße) in geschlossener Bauweise

 -Auftragsvergabe

Im Jahr 2019 wurde der Niederschlagswasserkanal in der Bahnhofstraße mittels Inliner in geschlossener Bauweise saniert. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wurde festgestellt, dass über den Umfang des ursprünglich geplanten Bereichs hinaus noch eine weitere Haltung südlich massiv von Ablagerungen betroffen ist und auch hier Inkrustierungen durch manuelles Stemmen entfernt sowie die Haltung mit einem Inliner versehen werden sollte. Es handelt sich um eine DN800-Haltung von RUE3 bis zur Bachverdolung mit einer Länge von etwa 31 m.

Die zusätzlich erforderliche Maßnahme war nicht absehbar, da der Bereich durch Ablagerungen nicht zugänglich war. Die Sanierungsmaßnahme ist zwingend erforderlich, da sich ansonsten Rückstauungen bilden können.

Die Arbeiten wurden nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Zuschussgeber beschränkt ausgeschrieben. Es gingen vier Angebote ein.

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an die Firma Swietelsky-Faber, Ebersbach zum Angebotspreis von 39.982,82 €

 

Verlegung/naturnaher Gewässerumbau des Altbachs 

- Landschaftsplanerische Ausführungsplanung

Im Gewässerentwicklungsplan GEP wurde u.a. folgendes festgelegt:

Erhalt und Entwicklung des naturnahen Gewässerumfelds; Verbesserung der Durchgängigkeit und Erhöhung der Strukturvielfalt; Offenlegung verrohrter Gewässerabschnitte und Erlebbarmachen des Themas Fließgewässer 

Entlang des ehemaligen Gärtnereiareals der Gewässerverlauf durch Anlage eines neuen Gewässerbetts süd(west)lich verschwenkt werden.

Um die Ziele des Gewässerentwicklungsplans erreichen zu können, sind weitere planerische Schritte erforderlich. Die Planungen dienen auch der Vorbereitung eines Zuschussantrags.

Der Gemeinderat beschloss, die Verlegung des Altbachs anzustreben und das Büro g2Landschaftsarchitekten, Stuttgart mit der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung zu beauftragen. Die Verwaltung wurde ermächtigt die Beauftragung entsprechend dem Verfahrensstand Zug-um-Zug vorzunehmen.

Ergänzend wird auch die Beauftragung eines Fachbüros zur Bemessung der Hydraulik erforderlich werden. Angebote hierzu werden derzeit eingeholt.

 

Bauliche Entwicklung im Oberen Tal (ehemaliges Gärtnereiareal und Umgebung)

– Beauftragung Fachplaner und weitere Schritte

Das Gärtnereiareal sowie das Umfeld sollen baulich entwickelt werden.

Nun wären als nächster Schritt Planungsleistungen zu beauftragen. Ferner werden weitere Schritte für artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich.

Neben den Planungen wird ein erstes zentrales Thema der Abbruch und Rückbau der Gebäude, Gewächshäuser und versiegelten Flächen sein. Nach ersten vorliegenden Schätzungen ist hier mit Kosten von mehreren Hundertausend Euro zu rechnen. Aktuell sollte eine möglichst exakte Kostenermittlung durchgeführt werden um einen Zuschussantrag für eine mögliche Förderung des Abbruchs nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stellen zu können. Der Antrag wäre frühestmöglich, spätestens bis Herbst 2020  zu stellen und würde im Mai 2021 beschieden. Die Abbruch-/Räumungsarbeiten wären dann (ggfs. nach Vorliegen des Zuschussbescheids und erfolgreicher artenschutzrechtlicher Umsiedlung gefährdeter Tierarten) für Sommer 2021 zu erwarten.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Entwicklung des Gärtnereiareals (und Umgebung) weiter voranzutreiben, wobei verdichteter Wohnungsbau und Sonderwohnen (Pflege, betreutes Wohnen) angestrebt werden.

Ferner wurde das Büro Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart zur städtebaulichen Entwurfsplanung und Bebauungsplanung beauftragt, wobei die Verwaltung ermächtigt wurde, die Beauftragung entsprechend dem Verfahrensstand Zug-um-Zug vorzunehmen.

Die Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung wurde mit der weiteren Betreuung und Ausführung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen beauftragt.

Um Kostensicherheit zu erlangen, wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten für den Abbruch der Gärtnerei ermitteln zu lassen. Ferner kann ein Abbruch der Gebäude und versiegelten Flächen beantragt werden.

Die Verwaltung darf weitere Fachbüros, z.B. das Ingenieurbüro Henne für Erschließungsfragen, zu Rate ziehen und ist beauftragt zu prüfen, ob für den Abbruch eine Bezuschussung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) möglich ist und ggfs. einen Zuschussantrag zu stellen.

Neugestaltung des Schulgartens

Im Schulgarten wurde am Rande des Teichs Bambus gepflanzt, der sich im Laufe der Jahre im gesamten Garten unkontrolliert vermehrt hat. Somit wird die Bewirtschaftung des Schulgartens immer mühsamer. Eine gezielte Bekämpfung der Bambusausläufer ist nicht möglich, so dass nur eine Komplettsanierung mit Austausch der Erde in Frage kommt.

Da die Garten AG fester Bestandteil des Lehrplans und eine „echtes Highlight“ an unserer Grundschule ist, liegt der Antrag der Schulleitung vor, den Schulgarten komplett zu sanieren.

Der Gemeinderat hatte sich bereits zu Jahresbeginn mit der Thematik beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, Altennativstandorte (mit mehr Besonnung) zu prüfen.

 

Alle möglichen Alternativstandorte sind jedoch für den Schulbetrieb weniger geeignet, weshalb der Schulgarten auf Wunsch der Schulleitung am jetzigen Standort saniert werden soll.

 

Gartenarchitekt Klenske wurde beauftragt die Maßnahme beschränkt auszuschreiben und zu begleiten. Insgesamt ist mit Kosten von rund 31.000€ zu rechnen.