Ostelsheim (Druckversion)
Autor: Frau Both
Artikel vom 07.12.2022

Aus dem Gemeinderat

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 25. November 2022.


Bauleitplanung zum Gebiet „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“

-    Billigung des Entwurfsstands
-    Beschluss zur Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Anlass und Erfordernis der Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“ ist die geplante Etablierung eines Nahversorgers am östlichen Ortseingang nördlich der L 183 / Stuttgarter Straße. Städtebauliches Ziel ist dabei die Sicherung der Nahversorgung und die planungsrechtliche Steuerung einer dem Standort angemessenen baulichen Entwicklung, welcher auch die vorhandene oberliegende Quellfassung und das dortige Biotop sowie die Einbindung in den angrenzenden Landschaftsraum ausreichend berücksichtigt.

Der Plangeltungsbereich liegt räumlich am östlichen Ortsausgang der Gemeinde Ostelsheim und wird begrenzt:
-    im Westen durch den bestehenden Getränkemarkt auf Flurstück 737
-    im Süden durch den Verlauf der Stuttgarter Straße / L 183
-    im Osten durch die landwirtschaftlichen Flächen auf den Flurstücken 724, 729 und 730
-    und im Norden durch das vorhandene Feuchtbiotop mit Quellfassung und die landwirtschaftlichen Flächen auf Flst. 724 und 729

Der Plangeltungsbereich beinhaltet eine Fläche von ca. 0,61 ha und umfasst ganz oder teilweise folgende Flurstücke auf Gemarkung Ostelsheim:
724, 729, 730, 731 und 524

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung, der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert.

Der Gemeinderat hat zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens in seiner Sitzung am 19.11.2021 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Althengstett am 11.05.2022 wurde zudem die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans am Standort Benzenäcker und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB zur geplanten 3. Änderung des FNP beschlossen.

Im Anschluss dazu wurde im Juli/August 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger Öffentlicher Belange durchgeführt. Die in diesem Zuge eingegangenen Anregungen und Hinweise sowie die zugehörigen Vorschläge zur Abwägung sind der Anlage in Form einer Abwägungstabelle beigefügt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Aufbauend auf den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung wurde das Plankonzept im Kontext und Abstimmung mit der Firma Norma und den begleitenden Fachgutachten vertiefend bearbeitet. In diesem Rahmen wurden insbesondere folgende Aspekte gegenüber dem Vorentwurfsstand geändert:

-    Reduzierung der Verkaufsfläche des Bäckers und Integration in das Hauptgebäude
-    Standort für eine Trafostation
-    Definition der erforderlichen externen Ausgleichsflächen und Zuordnung einer Maßnahme aus dem Ökokonto
-    Aktualisierung des Schallschutzgutachtens unter Berücksichtigung der geplanten gemischten Bauflächen nördlich des Plangebiets

Unter Berücksichtigung der weitergehend eingegangenen Stellungnahme wurde der beiliegende Entwurfsstand des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften erarbeitet.

Im Kontext des Flächennutzungsplanes wurde von Seiten des Landratsamtes Calw angemerkt, dass der Einzugsbereich des nördlich angrenzenden Feuchtbiotops von Bebauung freizuhalten sei. In Abstimmung mit den Fachgutachtern wurde ergänzend ein Vermerk aufgenommen, dass Abgrabungen und Eingriffe nur bis 1,40m unter Geländeoberkante zulässig sind, wodurch sichergestellt wird, dass das Feuchtbiotop nicht beeinträchtigt wird.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1.    Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden geprüft und werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt.

2.    Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“ mit Stand 25.11.2022 entsprechend der vorgelegten Anlagen.

3.    Der Gemeinderat beschließt für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Durchführung der Beteiligung zu veranlassen.

4.    Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans am Standort Benzenäcker mit Stand 25.11.2022 entsprechend der vorgelegten Anlage.

 

Sanierung von Trinkwasserbehältern
- Beauftragung Ingenieurbüro


Am 04.07.2022 fand eine Prüfung der Wasserversorgungsanlagen in Ostelsheim statt.

Die örtliche Wasserversorgung ist hiernach in einem guten Zustand.

Es wurden folgende Maßnahmen zur Erledigung angeordnet:
- Sanierung freiliegender Armierungseisen – Niederzonenbehälter Weingarten
- Trennung von Wasserkammern in Hochzonenbehälter Hohe Halde und Niederzonenbehälter Weingärten

Bei einer Begehung der Wasserbehälter mit dem Ingenieurbüro Eppler und dem technischen Leiter des Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung wurden weitere mögliche Sanierungsmaßnahmen erkannt.

Es wird wie folgt vorgegangen. Das Ingenieurbüro Eppler untersucht die Wasserbehälter detailliert und stellt seine Ergebnisse dem Gemeinderat vor. Danach entscheidet der Gemeinderat das weitere Vorgehen.

Das Ingenieurbüro Alwin Eppler ist ein anerkanntes und leistungsfähiges Ingenieurbüro mit Schwerpunkt Wasserversorgung.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Das Büro Alwin Eppler aus Dornstetten wird gem. HOAI für die Leistungsphasen Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt.


Gebührenkalkulation
- Ermessensentscheidungen des Gemeinderats

Folgende Ermessensentscheidungen wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen:

Die Ermittlung der gebührenfähigen Kosten erfolgt grundsätzlich nach den entsprechenden Kostenansätzen des Ergebnishaushalts. Bei Abweichungen von den Kostenansätzen des Ergebnishaushalts wird dies durch gesonderte Kostenrechnung ausgewiesen.

Der Kalkulatorische Zinssatz wird ab 01.01.2023 auf 1,50 % abgesenkt. Die Verzinsung erfolgt nach der Restwertmethode.

Die Abschreibung erfolgt nach der Bruttomethode.

Die Abschreibung erfolgt linear. Der Abschreibungssatz wird durch die Verwaltung grundsätzlich unter der Zuhilfenahme von anerkannten Abschreibungstabellen, insbesondere die AfA-Tabellen des Bundesministeriums für Finanzen, festgelegt. Für die im Zuge der Umstellung auf das NKHR übernommenen „Altanlagen“ wird der bisherige Abschreibungssatz beibehalten.

Der Gemeindebetreff ist (soweit erforderlich) in die Gebührenkalkulation aufzu-nehmen. Die Kostenverteilung zu den Abwassergebühren auf die Bereiche Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Straßenentwässerung erfolgt nach den zuvor angeführten Verteilungssätzen.

Bei den Gebührenkalkulationen sind grundsätzlich die Kosten eines 1-jährigen Zeitraums zu berücksichtigen.

Bei Kostenüberdeckung ist der Mehrerlös in den Gebührenkalkulationen der kommenden 5 Jahre zu je 1/5 auszuweisen. Bei Kostenunterdeckung kann nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem beim Gebührenbeschluss in Kauf genommenen Verlust und einem höheren tatsächlichen Verlust in den Gebührenkalkulationen der kommenden fünf Jahre zu je 1/5 ausgewiesen werden.

Entsprechend sollen bei den Jahresabschlüssen entstehende Kostenüberdeckungen mit Kostenunterdeckungen aus Vorjahren verrechnet und bei Ermittlung der Gebührenausgleichsrückstellung berücksichtigt werden.

Als Zinssatz für die Verzinsung der inneren Darlehen der Gemeinde Ostelsheim an die steuerlichen BgAs Ostelsheim wird der unter Ziffer 2 festgelegte kalkulatorische Zinssatz von 1,50 % festgesetzt.

Der weiteren Gewährung eines Kassenkredites für den Betrieb der Wasser-versorgung wird zugestimmt. Der Zinssatz für die Verzinsung der Kassenkredite an die steuerlichen BgAs Ostelsheim ist jährlich an den Marktzinssatz der Hausbank anzupassen.


Organisation der Bürgermeisterwahl im Jahr 2023

Vor Beginn dieses Tagesordnungspunkts gab Bürgermeister Jürgen Fuchs eine persönliche Erklärung ab. Er wird im kommenden Jahr, nach mehr als 35-jähriger Tätigkeit für die Gemeinde Ostelsheim, davon 19 ½ Jahre als Kämmerer und zwei Amtsperioden als Bürgermeister, nicht mehr für das Amt des Bürgermeisters kandidieren.  
Nach Worten des Dankes und der Anerkennung der geleisteten Arbeit durch Bürgermeisterstellvertreter Michael Dürr, wurden erste Beschlüsse zum Wahlablauf gefasst.

1.)    Beschlussfassung über die Festlegung des Wahltages

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Ostelsheim wird auf Sonntag, den 02.04.2023 festgelegt. Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Neuwahl (zweiter Wahlgang) wird drei Wochen später auf Sonntag, den 23.04.2023 festgelegt.

2.)    Beschlussfassung über den Tag der Stellenausschreibung und die Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für die Bewerbungen

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Die Stelle des Bürgermeisters wird am Freitag, den 20.01.2023 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben (Bewerbungen können dann frühestens ab Samstag, den 21.01.2023 – 0.00 Uhr eingereicht werden).

Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl wird auf Montag, den 06.03.2023 – 18.00 Uhr festgesetzt.


3.)    Beschlussfassung und Veröffentlichung der Stellenausschreibung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Wortlaut der Stellenausschreibung wie vorgeschlagen mit folgenden Hinweisen: „Ort und Zeit einer eventuellen Kandidatenvorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt“ sowie der Hinweis „Der derzeitige Amtsinhaber bewirbt sich nicht wieder.“


4.)    Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

Der Gemeindewahlausschuss wurde wie folgt gebildet:

Vorsitzende/r des
Gemeindewahlausschusses        Bürgermeister Jürgen Fuchs  
1. Beisitzer/in                Gemeinderat Michael Dürr
2. Beisitzer/in                Gemeinderat Matthias Kröner
3. Beisitzer/in                Gemeinderat Tobias Cascio
stellvertretender Vorsitzende/r des
Gemeindewahlausschusses        Hauptamtsleiterin Sara Hartmann  
Stellvertreter 1. Beisitzer/in        Gemeinderat Klaus Richter
Stellvertreter 2. Beisitzer/in        Gemeinderätin Jessica Klötzer
Stellvertreter 3. Beisitzer/in    Gemeinderätin Julia Dos Santos Mendes Machado Dreßler


Bekanntgaben / Verschiedenes

TV-Befahrung Kanal Fuchsloch
Im Baugebiet Fuchsloch steht wegen des bevorstehenden Ablaufs der Gewährleistung für die Kanalisation eine TV-Befahrung an. Für die Kosten von rund 10.600€ stehen Rückstellungen (aus der Finanzierung des Baugebiets) bereit.

Hang zwischen Silcherstraße und Sonnenbergstraße
Zur Prüfung der Standsicherheit des Hangs wird ein Fachbüro für Geologie zu Rate gezogen.

Heizung/Lüftung Festhalle
Die neu installierte Heizung und Lüftung ist in Betrieb genommen.

Notstromversorgung
Die Notstromversorgung von Halle und Feuerwehrmagazin wurde getestet und ist einsatzbereit.

Spielplatz Vögelesäcker
Die Werkgruppe GRÜN ist beauftragt, den Spielplatz Vögelesäcker (und den Außenspielbereich des Kindergartens) zu betrachten, um im Gemeinderat über eventuelle Verbesserungsvorschläge zu diskutieren.

Busverbindung nach Dätzingen
Die Verwaltung hat gegenüber den Landkreis Böblingen grundsätzliches Interesse an einer Aufrechterhaltung der Busverbindung nach Dätzingen ab 2025 bekundet.

 
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