Ostelsheim (Druckversion)
Autor: Frau Both
Artikel vom 07.06.2023

Aus dem Gemeinderat

Bauleitplanung zum Gebiet „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“

  • Abwägung der im Zuge der nochmaligen Beteiligung nach §§ 3(2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
  • Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“ nach § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 GemO als Satzung. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Bekanntmachung des Bebauungsplans nach erfolgtem Beschluss durch den Gemeindeverwaltungsverband (Verbandsversammlung am 19.06.2023), durchzuführen und die Behörden über das Abwägungsergebnis zu informieren. Das Büro Sippel/Buff wird beauftragt die Zuordnung der Ökopunkte entsprechend der tatsächlichen Verwendung anzupassen.

Nach aktuellen Planungen soll der Spatenstich für den NORMA-Markt Ende Juli stattfinden. Die Markteröffnung wäre dann für Januar 2024 angestrebt.


Löschwasserversorgung für das Gebiet Benzenäcker u.a.

Der Gemeinderat beschließt den Bau eines gemeindeeigenen Löschwasserbehälters im Bereich des Parkplatzes des NORMA-Marktes, bei erwarteten Kosten in Höhe von 100.000 bis 125.000 € (brutto). Zugang, Nutzung und Unterhaltung des Löschwasserbehälters werden durch eine Grunddienstbarkeit abgesichert. Der Löschwasserbehälter dient der Löschwasserversorgung im Umkreis von 300m, also auch für ein zukünftiges Mischgebiet nord-östlich des Nahversorgers und für das Areal Kappler.

Die Baumaßnahme wird durch das von der Firma NORMA beauftragte Bauunternehmen, bei Baubegleitung durch das Ingenieurbüro Henne und Kostenerstattung durch die Gemeinde, ausgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt eine Kostentragungsvereinbarung abzuschließen.


Neubau eines Geh- und Verbindungswegs beim Nahversorger

Der Gemeinderat beschließt den Bau eines Geh-/Verbindungswegs auf dem im Gemeindeeigentum verbleibenden Grundstück neben der Zufahrt zum NORMA-Markt, bei erwarteten Kosten in Höhe von 30.000 € (brutto). Die Baumaßnahme wird durch das von der Firma NORMA beauftragte Bauunternehmen, bei Baubegleitung durch das Ingenieurbüro Henne und Kostenerstattung durch die Gemeinde, ausgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt eine Kostentragungsvereinbarung abzuschließen.


Neubau einer Linksabbiegespur beim Nahversorger

Die Gemeindeverwaltung wird mit dem Bau einer Linksabbiegespur durch Entfernung der Verkehrsinsel in der Stuttgarter Straße und Anbringen der erforderlichen Markierungen beauftragt. Die mit dem Straßenbaulastträger abgestimmte Maßnahme wird im Rahmen der Jahresbauarbeiten, begleitet durch das Ingenieurbüro Henne, umgesetzt.


Bekanntgaben / Verschiedenes

Allgemeine Finanzprüfung 2018 bis 2022

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2018 bis 2022 zur Kenntnis. Alle im Prüfbericht festgestellten Anstände sind erledigt.

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