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Ostelsheim aktuell: Ostelsheim

Windräder

Aus dem Gemeinderat

icon.crdate04.11.2024

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 25.10.2024

Beschlussfassung - Handlungsprogramm des integrierten Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) und des gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzept (GISEK)

Der Gemeinderat beschließt das Handlungsprogramm des integrierten Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) Ostelsheim 2040 mit Maßnahmenplan.

Der Gemeinderat beschließt das gebietsbezogene integrierte Entwicklungskonzept (GISEK) „Ortsmitte“ in der gezeigten Version vom Oktober 2024. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung den Antrag für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm für das ausgewiesene Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ zu stellen, sowie alle weiteren notwendigen Schritte durchzuführen/umzusetzen.


Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 und Neufassung der Hebesatzsatzung

Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 wie folgt festzusetzen:

Grundsteuer A            285 v.H.

Grundsteuer B            145 v.H.

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hebesatzsatzung entsprechend dem obigen Beschluss.


Gebührenkalkulation 2025 - Ermessensentscheidungen des Gemeinderats

Der Gemeinderat legte die mit den Ermessensentscheidungen die Rahmenbedingungen für die Gebührenkalkulation fest.


Generalsanierung der Trinkwasserbehälter Hohe Halde und Weingärten

Die Arbeiten zur Betonsanierung im NZB Weingärten werden an die Fa. GSB Haungs GmbH, Lahr zum Netto-Angebotspreis von 209.114,97 € vergeben.

Die Arbeiten zur hydraulischen Ausrüstung im NZB Weingärten werden an die Fa. Stre-cker Wassertechnik GmbH, Tuttlingen zum Netto-Angebotspreis von 114.094,00 € ver-geben.

Die Schlosserarbeiten im NZB Weingärten werden an die M + R Schmid GbR, Sulz zum Netto-Angebotspreis von 49.646,60 € vergeben.

Die Arbeiten zur Elektrotechnik im NZB Weingärten werden an die Fa. Motzer, Ammer-buch zum Netto-Angebotspreis von insgesamt 52.066,69 € vergeben.


Spendenannahme

Die Spende in Höhe von 250 € an Freiwillige Feuerwehr Ostelsheim wird angenommen.


Bekanntgaben / Verschiedenes

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