Am 08.03.2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag.
Was ist gegenüber der Landtagswahl 2021 neu?
- Das Wahlalter sinkt von 18 auf 16 Jahre.
- Anstatt einer Stimme dürfen Wähler im Jahr 2026 zwei Stimmen abgegeben:
- eine Erststimme für den Kreiswahlvorschlag
- eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste
Zur Landtagswahl 2026 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder online beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung oder per SMS ist nicht möglich.
Sie können hier online Briefwahl beantragen!
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)ostelsheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung unter der Tel.-Nr. (07033) 4008-0 oder gemeinde(@)ostelsheim.de.


