Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ostelsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Ostelsheim aktuell: Ostelsheim

Windkraft in
Ostelsheim

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 11.04.2016

Aus dem Gemeinderat

Eisenbahnüberführung über die Bahnhofstraße
- Vereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz

Die Kreuzungsvereinbarung regelt die Kostentragung für die Bahnbrücke in der Bahnhofstraße.

Für die Hermann-Hesse-Bahn (HHB) ist wegen des zweigleisigen Ausbaus eine Brückenverbreiterung erforderlich. Die Gemeinde wünscht eine Verbreiterung des Bahndurchlasses von 6,20 m auf 8,50 m. Die lichte Höhe für die Durchfahrt beträgt am Bauwerk 4,20 m.

Für die Gesamtmaßnahme sind von der Gemeinde rund 90.000 € zu tragen. Die Unterhaltungskosten für die Reinigung bzw. die Malerarbeiten an den Ansichtsflächen hat die Gemeinde als Straßenbaulastträger zu tragen.

Für den Fall, dass sich die Realisierung des HHB verzögert, erhält die Gemeinde das Recht, die Widerlager und die Flügelwände ein- oder beidseitig auf ihre Kosten abzubauen und die Straße zu verbreitern.

Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung zu.

Eisenbahnüberführung über den Simmozheimer Weg
- Vereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz

Auch hier muss die Brücke, bei Erhaltung der denkmalgeschützten Bestandsbrücke, zweigleisig ausgebaut werden. Die Kosten trägt vollumfänglich der Vorhabensträger.

Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung zu.

Anprallschutz an der Eisenbahnüberführung über den Simmozheimer Weg
- Vereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz

Zum Schutz der Brücke ist talseitig ein Anprallschutz anzubringen. Die Kosten hierfür sind von der Gemeinde als Straßenbaulastträger zu 50 % zu tragen. Für die Gemeinde Ostelsheim entstehen Kosten von rund 60.000 €.

Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung zu.

Hermann-Hesse-Bahn
- Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindewald

Nach den bisherigen Planungen sollte als Ausgleichsmaßnahme für die HHB u.a. ein Douglasienstandort abgeholzt und ein Eichen-Hainbuchenwald hergestellt werden. Hiergegen hatte die Gemeinde widersprochen.

Durch Tausch von Maßnahmenflächen (auch im Gemeindewald Gechingen) konnte erreicht werden, dass der Douglasienbestand nicht umgewandelt wird. Alternativ hierzu werden im Ostelsheim Gemeindewald zwei Naturwaldzellen im Bereich Hohe Halde und Fuchsloch ausgewiesen, wodurch auf rund 2000 m² keine forstliche Nutzung mehr möglich ist.. Desweiteren sind in festgelegten Bereichen strukturreiche Waldränder zu entwickeln.

Für die Maßnahmen sind durch den Vorhabensträger Entschädigungen zu bezahlen. Die Höhe ist noch zu verhandeln.

Der Gemeinderat stimmt den Ausgleichsmaßnahmen mit den beschriebenen Änderungen zu.

Erweiterung von Kindergarten und Feuerwehrmagazin
- Vergabe der Planungsleistungen

Die Erschließung des Neubaugebiets Fuchsloch sollte bis zum Ende des Jahres 2016 abgeschlossen sein. So dass bis Mitte/Ende 2017 die ersten Wohngebäude bezogen werden können. Wir rechnen mit dem Zuzug vieler Familien. Für die Betreuung der Kinder sind die vorhandenen Kindergartenplätze nicht ausreichend. Aufgrund von Hochrechnungen und Erfahrungen aus dem Neubaugebiet Vögelesäcker wird mit einem Bedarf von vier weiteren Kindergartengruppen gerechnet.

Es ist angedacht den Kindergarten Kunterbunt zu erweitern. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, das Feuerwehrmagazin, das zu beengt ist und aktuellen Standards nicht mehr entspricht, zu erweitern und zu optimieren. Nach ersten Vorüberlegungen wäre in diesem Zusammenhang auch eine Verlegung des Bauhofs erforderlich.

Für die Gesamtmaßnahme ist mit Kosten von über zwei Millionen Euro zu rechnen.

Mit den Planungen wurde das Büro TKPlan aus Altensteig nach HOAi Zone III,unten, bei 10 % Preisnachlass, beauftragt.