Vorrangregelung: Bei Kapazitätsengpässen werden die jüngeren Klassenstufen vorrangig berücksichtigt.
Rückmeldung zur Anmeldung: Eine gesonderte Bestätigung über die erfolgreiche Platzvergabe erfolgt nicht. Sofern Sie nach Ablauf der Anmeldefrist keine anderweitige Mitteilung von der Gemeinde Ostelsheim erhalten, gilt die Anmeldung als berücksichtigt und der Betreuungsplatz als vergeben. Sollte die gewünschte Betreuung aufgrund fehlender Kapazitäten nicht berücksichtigt werden können oder das Betreuungsangebot nicht zustande kommen, werden Sie nach Ablauf der Anmeldefrist von der Gemeinde entsprechend informiert.
Gebührenbescheid & Einzug: Es wird kein gesonderter Gebührenbescheid versendet. Die Gebühren werden für die jeweils gebuchten Ferienzeiträume separat eingezogen. Ein gemeinsamer Einzug der Gebühren für sämtliche Ferien des Schuljahres erfolgt nicht.
Anpassung der Gebühren: Es gelten die jeweils von der Gemeinde Ostelsheim beschlossenen Gebühren. Die Gebühren können auch unterjährig angepasst werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Betreuungsleistung geltende Gebührenregelung.