Windkraft in
Ostelsheim
Wasserversorgung
Die Gemeinde Ostelsheim bezieht das Trinkwasser vom Bodensee über den Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung.
Trinkwasserwerte
Härtebereich: 2 mittel
Grad der Härte: 9,0 o
Calciumcarbonat 1,61 mmol/L
Nitrate: 4,0 mg/l
Zusatzstoffe: 3 = Natriumhypochlorit
(Stand 05/2021)
Kontakt
Klärwärter Thomas Lehnert
07033 41229
Kontakt
Zweckverband Schwarzwald-Wasserversorgung
Bahnhofstraße 4 - 6
75365 Calw
07051 130030
07051 130010
Notfall- & Störungsnummer
07081 93960 bzw. 939611
Installateurverzeichnis Wasser der Wasserversorgung Ostelsheim
Als Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind Sie für die Wasserhausinstallation und die Leitungen auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Damit sind Sie auch zuständig für die Trinkwasserqualität in der Hausinstallation entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Arbeiten an der Hausinstallation werden über die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt. Danach § 12 Abs. 2 AVBWasserV dürfen Anlagen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden sollen, nur durch das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder durch ein eingetragenes Installationsunternehmen (im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens) errichtet oder geändert werden.
Welche Installateurbetriebe in der Gemeinde Ostelsheim zugelassen sind sehen Sie hier.
Abwasserbeseitigung
Die Kläranlage befindet sich im Unteren Tal.
Kontakt
Kläranlage Ostelsheim
Klärwärter Thomas Lehnert
Talstraße 33
75395 Ostelsheim.
07033 41229
Gesplittete Abwassergebühr
Anzeige zu- und abgehender abflussrelevanter Flächen / Brauchwasserzisternen
Seit dem 01.01.2010 wird das Abwasser durch die gesplittete Abwassergebühr abgerechnet, was bedeutet, dass seitdem zwischen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren unterschieden wird. Die Schmutzwasser-gebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr für ein bebautes/versiegeltes Grundstück ergeben sich aufgrund der abflussrelevanten Fläche, welche durch die Versiegelungsart bestimmt wird. Die abflussrelevante Fläche wurde erstmals für die Jahresrechnung 2010 für alle Grundstücke erhoben, die zu diesem Zeitpunkt bereits bebaut/versiegelt waren. Änderungen der abflussrelevanten Fläche durch Maßnahmen zur Ver- oder Entsiegelung hat der Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.
Sofern bei der Ersterhebung des Grundstückes kein Rückmeldebogen mit der tatsächlichen abflussrelevanten Fläche abgegeben und die Fläche aufgrund der Schätzung angerechnet wurde, ist bei einer Änderung der abflussrelevanten Fläche durch Maßnahmen zur Ver- oder Entsiegelung die tatsächliche abflussrelevante Fläche durch Rückmelde-bogen und Lageplan darzulegen. Der hierfür erforderliche Vordruck ist beim Bürgermeisteramt Ostelsheim erhältlich und steht außerdem auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung. Bei der Bebauung bislang nicht angeschlossener oder unbebauter Grundstücke wird der Grundstückseigentümer von der Gemeinde bei Einbau des Zählers angeschrieben. Die Anschlusssituation ist dann vom Grundstückseigentümer durch Rückmeldebogen und Lageplan darzulegen.
Mit Schreiben werden die Besitzer von Brauchwasserzisternen auf die Möglichkeit des Einbaus von Zwischen-zählern hingewiesen. Die Zwischenzähler werden ausschließlich vom Bauhof der Gemeinde eingebaut. Ist kein Zwischenzähler vorhanden, werden die Schmutzwassergebühren bei Brauchwasserzisternen pauschal berechnet und zwar 10 m³ pro Jahr und mit Erstwohnsitz gemeldete Person. Sofern zum 01.01.2010 noch ein geeigneter, geeichter Wasserzähler vorhanden war, so kann dieser noch bis zum Ende der Eichfrist genutzt werden, muss ein Gemeindezähler eingebaut oder die Schmutzwassergebühr wie beschrieben pauschal abgerechnet werden.
Bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Both, 07033 4008-15, both(@)ostelsheim.de oder Herrn Dieringer, 07033 4008-16, dieringer(@)ostelsheim.de.