Verlängerung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert, wenn Sie folgende Nachweise erbringen:
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis, dass keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird
Voraussetzungen
Für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Sie folgende Antragsvoraussetzungen erfüllen:
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)
- Nachweis der Ortskenntnis (bei Wechsel der Betriebssitzgemeinde)
Verfahrensablauf
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle oder steht Ihnen, je nach Angebot der Führerscheinstelle, auch zum Download zur Verfügung. Die im Antrag anzugebenden persönlichen Daten sind von der Wohnsitzgemeinde zu bestätigen, bei der Sie auch den Antrag einreichen können.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes
Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung eines Stadtkreises (früher: Gesundheitsamt) oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit. - ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr: zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Kosten
- 32,90 Euro
- die durch die Einholung eines Führungszeugnisses entstehenden Kosten erhebt die Gemeinde direkt
Zuständigkeit
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Landratsamt Calw, Abt. Straßenverkehr. Stand: 14.09.2016