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Nachrichtenarchiv: Ostelsheim

Autor: Frau Both
Artikel vom 01.02.2023

Aus dem Gemeinderat

Forstbetriebsplanung für das Forstwirtschaftsjahr 2023
Forstamtsleiterin Frau Hormel und Revierförster Herr Martinek informieren das Gremium über den aktuellen Stand im Gemeindewald und geben Ausblicke auf das bevorstehende Forstwirtschaftsjahr.

Der Gemeinderat stimmt der im Betriebsplan für das Jahr 2023 vorgesehenen Nutzung von rund 1.910 Fm und den Maßnahmen des Kulturplans zu. Die im Bewirtschaftungsplan veranschlagten Einnahmen in Höhe von 134.100 € und Ausgaben in Höhe von 98.200 € werden in den Haushaltsplanentwurf 2023 übernommen.

 

Haushaltsplan 2023 - Vorberatung
Im Jahr 2023 wird von einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -349.449 € ausgegangen. Es kann somit auch im Jahr 2023 der Ressourcenverbrauch nicht erwirtschaftet werden und dem haushalts- u. finanzpolitischen Ziel der sog. intergenerativen Gerechtigkeit auch im Haushaltsjahr 2023 nicht Rechnung getragen werden. Dennoch kann die Haushaltslage vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen und den teils erheblichen Preissteigerungen, insbesondere im Energiesektor, als zurückhaltend zuversichtlich betrachtet werden.

Grund für die Verbesserung der Haushaltslage sind bei Zugrundelegung der Orientierungsdaten aus dem Haushaltserlass 2023 und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission höhere Erträge aus dem Finanzausgleich.

So ist im Jahr 2023 im Vergleich zur Vorjahresplanung mit deutlich höheren Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu rechnen (+ 183.300 €). Auch bei der Gewerbesteuer kann von höheren Erträgen ausgegangen werden (+ 100.000 €). Durch einen Anstieg bei der Einwohnerzahl (2.566 statt 2.513 EW) sowie durch höhere Kopfbeträge bei der Bedarfsmesszahl kann auch bei den Schlüsselzuweisungen von Erhöhungen um rund + 215.000 € gegenüber der Vorjahresplanung ausgegangen werden. Die für das Jahr 2023 maßgebliche Steuerkraftsumme und die Steuerkraftmesszahl sind zudem jeweils etwas geringer als die für die Vorjahresplanung maßgebliche. Auch beim Familienlastenausgleich ist durch höhere Mittelbereitstellungen von höheren Erträgen auszugehen.

Nach Abzug der Kreisumlage (Umlagesatz 32,40% statt 29,50% in der Vorjahresplanung), der aufgrund der niedrigeren Steuerkraft geringeren Finanzausgleichsumlage und der Gewerbesteuerumlage verbleibt im Planungsjahr 2023 ein um rund 420.000 € höheres Nettoaufkommen aus dem Finanzausgleich.

Durch Gebührenerhöhungen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist zudem mit einem höheren Gebührenaufkommen im Jahr 2023 zu rechnen. Dies war erforderlich, um die anstehenden Kostensteigerungen in diesen Bereichen aufzufangen.

Schließlich ist im Jahr 2023 auch wieder mit Zinserträgen aus Geldanlagen zu rechnen, statt mit Negativzinsen auf der Aufwandsseite.

Aufwandsseitig wird von etwas niedrigeren Personal- und Versorgungsaufwendungen ausgegangen (rund - 50.000 €), was insbesondere durch geringere Personalkosten im Bereich der Kinderbetreuung (bedingt durch den Fachkräftemangel) zu erklären ist. Im Bereich des TVöDs (ohne SuE) und bei den Beamtengehältern wurde ab April eine Lohnerhöhung von 4% einkalkuliert.

Deutliche Erhöhungen sind bei den Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen zu rechnen. Hier schlägt insbesondere die energetische Teilsanierung der Grundschule mit rund 500.000 € zu Buche, aber auch die Erneuerung der Heizungsanlage im Mehrzweckgebäude Schutzstraße 3 sowie die Renovierung einer Wohnung im Wohngebäude Schutzstraße 3 fallen unter diesen Posten. Bei den Bewirtschaftungskosten sowie beim Betriebsstrom wurden deutliche Aufschläge gegenüber der Vorjahresplanung vorgenommen, um die erhöhten Energiekosten (insbesondere beim Strom) abzubilden, jedoch wirkt sich die auch auf Kommunen anwendbare Strompreisbremse hier im Jahr 2023 noch kostenmindernd aus.

Ansonsten sind noch höhere Zuweisungen an Zweckverbände, hier insbesondere an den Zweckverband Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn (+ 38.900 €) zu nennen.

Im Finanzhaushalt ergibt sich für das Jahr 2023 ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 312.431 €. Dadurch, dass die Einzahlungen aus Investitionen bedingt durch fehlende Zuweisungen mit 455.000 € deutlich geringer ausfallen als die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 3.020.900 € beläuft sich der Finanzierungsmittelbedarf unter Berücksichtigung des Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit im Jahr 2023 auf - 2.253.469 €. Ausgehend von einem Finanzierungsmittelbestand zum 01.01.2023 in Höhe von 8.983.210 € beträgt der voraussichtliche Finanzierungsmittelbestand zum 31.12.2023 noch 6.729.741 €. Kreditaufnahmen sind weiterhin keine vorgesehen.

Hauptsächlich inflationsbedingt sagen die Steuerschätzer auch in den Jahren 2024 – 2026 Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich voraus. Solche Prognosen bewegen sich jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen auf einem sehr unsicheren Fundament, womit auf die darauf aufbauende Planung nicht besonders belastbar sein dürfte.

Auf Grundlage der vorgelegten Planung ergibt sich für die Folgejahre 2024 – 2026 ein ordentliches Ergebnis, welches sich um den Bereich +/- 0,00 € einpendelt. Der Finanzierungsmittelbestand zum 31.12.2026 wird unter Berücksichtigung der Planungen noch rund 4,4 Mio. € betragen.

Die Realsteuern, also Grund- und Gewerbesteuer, bleiben unverändert. Die Grundsteuer bleibt somit weiterhin auf dem landkreisweit günstigsten Niveau.

Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsentwurf zu, wobei beschlossen wurde, zusätzlich 10.000€ für die Überprüfung der Geeignetheit von kommunalen Gebäuden für Photovoltaik einzustellen.

Der Haushalt wird in der kommenden Gemeinderatsitzung beschlossen.

 

Spendenannahme und Spendenbericht 2022
Der Gemeinderat stimmt dem Spendenbericht 2022 zu.

 

Bekanntgaben / Verschiedenes
Breitbandausbau
Nachdem ein eigener Ausbau momentan nicht gefördert wird und somit auch nicht möglich ist, hatte die Gemeindeverwaltung Kontakt mit der Deutschen Glasfaser. Es war die Frage zu klären, ob wie in einigen Kommunen im Landkreis Böblingen, ein eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau (also die Verlegung von Glasfaser) durch die Deutsche Glasfaser in Ostelsheim stattfinden kann. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung fiel jedoch leider negativ aus. Die Deutsche Glasfaser wird in Ostelsheim nicht aktiv werden.

Eigenbetrieb Breitband des Landkreises
Die Koordination des Glasfaseraufbaus soll nach Vorgaben des Bundes noch stärker auf Landkreisebene (und nicht auf Gemeindeebene) stattfinden. Der Gemeinderat ermächtigte hierzu den Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw auch die Interessen der Gemeinde Ostelsheim wahrzunehmen.