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Nachrichtenarchiv: Ostelsheim

Windkraft in
Ostelsheim

Autor: Frau Both
Artikel vom 06.11.2023

Aus dem Gemeinderat

Beantragung einer Förderung aus der Kommunalrichtlinie für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Aktuell fördert sowohl das Land als auch der Bund kleinere Kommunen mit einem Zuschuss von bis zu 90% (Bund) bzw. bis zu 80% (Land Baden-Württemberg). Die Antragstellung im Förderprogramm des Bundes (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ - KRL) gilt bis zum 31.12.2023.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung zum Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung zu stellen.

 

Umgang mit Splitting-Betreuungsplätzen in der Kleinkindbetreuung

Die Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes wurde vertagt.

 

Vergabe von Planungsleistungen - Jahresbau 2023/2024 und Sanierungsmaßnahmen Simmozheimer Weg

Die Planungsleistungen für den Jahresbau 2023/2024 werden zu folgenden Konditionen an das Ingenieurbüro Henne, Sindelfingen vergeben: HOAI 2021, Leistungsbild Verkehrsanla-gen, Honorarzone II unten, 39 %, Brutto-Angebotspreis von 17.228,86 €.

Die Planungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen im Simmozheimer Weg (insbeson-dere Kanal) werden zu folgenden Konditionen an das Ingenieurbüro Henne, Sindelfingen vergeben: HOAI 2021, Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Honorarzone III unten, 88 %, Brutto-Angebotspreis von 18.545,13 €.

 

Jahresabschluss 2022 - Aufstellung des Jahresabschlusses und Feststellungsbeschluss

Insgesamt ist das Abschlussjahr 2022 deutlich positiver verlaufen ist, als dies zu Jahresbeginn prognostiziert wurde. So sind beispielsweise die Gewerbesteuererträge deutlich höher ausgefallen als erwartet. Zudem waren Mehrerträge bei den Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich zu verzeichnen.

Insgesamt konnte im Rechnungsjahr ein positives Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt in Höhe von 256.767,41 € erwirtschaftet werden. Im Vergleich zur Planung kam es, neben der positiven Entwicklung auf der Ertragsseite durch Mehrerträge, insbesondere bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen, andererseits zu Minderaufwendungen, hervorgerufen durch geringere Personalaufwendungen, geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlung für die Investitionen im Finanzhaushalt beträgt der Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Rechnungsjahres 2022 rund 8.983.210 €. Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2022 rund 39.633.611 € in Aktiva und Passiva, und liegt damit um etwa 17 T € niedriger als zu Beginn des Rechnungsjahres.

Herr Dieringer macht auf die höheren Aufwendungen durch allgemeine Preissteigerungen, durch die markante Tariflohnerhöhung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie auf die voraussichtlich deutlich zunehmende Kreisumlage 2024 aufmerksam, was bei nur leicht zunehmenden Erträgen aus dem Finanzausgleich den künftigen Haushaltsausgleich zu einer Herausforderung machen wird.

Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2022.

 

Gebührenkalkulation 2024 - Ermessensentscheidungen des Gemeinderats

Der Gemeinderat legte mit den Ermessensentscheidungen die Rahmenbedingungen für die Gebührenkalkulation 2024 fest.