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Ostelsheim aktuell: Ostelsheim

Autor: Frau Both
Artikel vom 30.03.2023

Aus dem Gemeinderat

Bauleitplanung zum Gebiet „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“

- Abwägung der im Zuge der Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen

- Billigung des Entwurfsstands

- Beschluss zur nochmaligen Beteiligung nach §§ 3(2) und 4 (2) BauGB

Anlass und Erfordernis der Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvor-schriften „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“ ist die geplante Etablierung eines Nahversorgers am östlichen Ortseingang nördlich der L 183 / Stuttgarter Straße. Städtebauliches Ziel ist dabei die Sicherung der Nahversorgung und die planungsrechtliche Steuerung einer dem Standort angemessenen baulichen Entwicklung, welcher auch die vorhandene oberliegende Quellfassung und das dortige Biotop sowie die Ein-bindung in den angrenzenden Landschaftsraum ausreichend berücksichtigt.

Der Plangeltungsbereich liegt räumlich am östlichen Ortsausgang der Gemeinde Ostelsheim und wird begrenzt:

-           im Westen durch den bestehenden Getränkemarkt auf Flurstück 737

-           im Süden durch den Verlauf der Stuttgarter Straße / L 183

-           im Osten durch die landwirtschaftlichen Flächen auf den Flurstücken 724, 729 und 730

-           und im Norden durch das vorhandene Feuchtbiotop mit Quellfassung und die landwirtschaftlichen Flächen auf Flst. 724 und 729

Der Plangeltungsbereich beinhaltet eine Fläche von ca. 0,61 ha und umfasst ganz oder teilweise folgende Flurstücke auf Gemarkung Ostelsheim:

724, 729, 730, 731 und 524

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung, der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert.

Der Gemeinderat hat zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens in seiner Sitzung am 19.11.2021 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Althengstett am 11.05.2022 wurde zudem die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans am Standort Benzenäcker und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB zur geplanten 3. Änderung des FNP beschlossen.

Im Anschluss dazu wurde im Juli/August 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger Öffentlicher Belange durchgeführt.

Basierend auf den Erkenntnissen aus der frühzeitigen Beteiligung wurde der Entwurfsstand des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften erarbeitet und es wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.11.2022 der Beschluss zur Billigung des Entwurfsstandes und zur Entwurfsoffenlage nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB gefasst. Die Verbandsversammlung des GVV Althengstett fasste entsprechende Beschlüsse in der Sitzung am 14.12.2022 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans.

Im Weiteren wurde Anfang 2023 die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wie auch der 3. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind den beiliegenden Abwägungstabellen zu entnehmen. Im Ergebnis haben die Ergebnisse der Entwurfsoffenlage zu folgenden Veränderungen in der Bauleitplanung geführt:

Basierend auf den Stellungnahmen des BUND/NABU und des Landratsamtes hat sich gezeigt, dass die bislang vorgesehene Ausgleichmaßnahme auf Flurstück 2574 für die entfallende magere Flachland-Mähwiese nur auf einer Teilfläche umsetzbar ist. Rechtlicher Hintergrund ist, dass sich diese trotz des im Be-stand faktisch vorhandenen Aufwertungspotenzials formal jedoch auf eine bereits mit dem Zielbiotop kartierte Flachlandmähweise bezieht. Vor diesem Hinter-grund wurde nun unter fachlicher Zuarbeit durch die Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung und in Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörde ergänzende Ausgleichsflächen zur Deckung des Kompensationsdefizits gesucht, welche mittlerweile bereits auch hinsichtlich der Umsetzung vertraglich abgesichert sind und nun ergänzend zugeordnet werden (Flurstücke 2131 und 1419 (Teilfläche), Gemarkung Ostelsheim).

In der Konsequenz der Änderung der FFH-Ausgleichsmaßnahmen haben sich damit auch Veränderungen in der naturschutzrechtlichen Kompensation ergeben, welche ebenfalls aktualisiert werden musste. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt nun über zwei externe Maßnahmen (6.800 Ökopunkte) und die Ökokontomaßnahmen der Umnutzung Gärtnereiareal – BA 1 (Nr. OH 2020-01 / 77.025 Ökopunkte) und Oberes Tal II (Nr. OH 2020-02 / 8.766 Ökopunkte).

Desweiteren wurde auf Basis der Stellungnahme des BUND/NABU wie auch des Landratsamtes über das Büro BGU eine ergänzende fachgutachterliche Aussage zu Maßnahmen eingeholt, welche zum Schutz des oberliegenden Feuchtbiotops erforderlich sind. Die entsprechenden Maßnahmen wurden ergänzend in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.

Darüber hinaus erfolgt auf FNP-Ebene der Verweis auf das Vorkommen einer Feuersalamanderpopulation außerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans zwischen Feuchtbiotop und Bahndamm, welche in einer nachfolgenden Bebauungsplanung fachlich zu berücksichtigen sein wird.

Schließlich wurden die Unterlagen um aktuelle Aussagen zu den bereits aufgehängten Nistkästen sowie die bereits von Seiten des Landratsamtes erteilte Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG für den Eingriff in die magere Flachlandmähwiese und die Genehmigung nach § 33a NatSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 7 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) zur Umwandlung eines Teils eines gesetzlich geschützten Streuobstbestandes ergänzt.

Neben den oben dargestellten erforderlichen Änderungen der Planinhalte wurde zudem im Zuge der Entwurfsoffenlage nach § 3 (2) BauGB gerügt, dass im Zuge der Entwurfsoffenlage nicht alle Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Ostelsheim zugänglich waren. Vor diesem Hintergrund, aber auch aufgrund der erfolgten Änderungen muss daher die Entwurfsoffenlage sowohl auf Ebene des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wie auch auf Ebene des Flächennutzungsplans wiederholt werden. Die bislang eingegangenen Stellungnahmen aus der fehlerhaften Entwurfsoffenlage werden dabei dennoch Teil des Verfahrens.

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

1.         Die im Zuge der vollzogenen Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden geprüft und werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegen-den Abwägungsvorschlag behandelt.

2.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“ mit Stand 24.03.2023 entsprechend der vorgelegten Anlagen.

3.         Vor dem Hintergrund der fehlerhaft abgelaufenen Entwurfsoffenlage beschließt der Gemeinderat für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bau-vorschriften „Sondergebiet Nahversorgung Benzenäcker“ die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Durchführung der Beteiligung zu veranlassen.

4.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans am Standort Benzenäcker mit Stand 24.03.2023 entsprechend der vorgelegten Anlage.

5.         Die bisher festgesetzte maximale Höhe des Werbepylons wird in den örtlichen Bauvorschriften von 5,0 m auf maximal 5,50 m erhöht.

6.         Die Angaben in den Bebauungsplanunterlagen zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung durch die Gruppe für Ökologische Gutachten (GÖG), Stuttgart, sollen aktualisiert werden (Stand September 2019).

 

Jahresbauarbeiten 2023 / 2024 - Ausschreibungen

Für den Jahresbau 2023 / 2024 vorgesehen sind vor allem Schachtdeckelsanierungen, kleinere Asphaltdecken-, Rissesanierungen im Fahrbahnbereich sowie Punktbaustellen für nachträglich erforderliche Kanalhausanschlüsse und Wasserrohrbrüche.
Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Henne die Maßnahme mit einem Volumen von rund 145.000 € beschränkt auszuschreiben.

 

Eisenbahnüberführung Simmozheimer Weg - Sanierung Sandsteinmauer und Ablaufrinne

Die Poller unter der Eisenbahnüberführung im Simmozheimer Weg sind nicht mehr standsicher. Das unter den Sandsteinplatten befindliche Kalksteintrockenmauerwerk ist stark verwittert und hat zu Setzungen am Fahrbahnrand geführt.

Der Gemeinderat beschließt die Regenwasserrinne auf einer Länge von 25 Metern durch eine Entwässerungsleitung zu ersetzen und die Rinne nach Verlegung der Rohrleitung aufzufüllen. Am Einlauf in die Rinne nördlich der Brücke wird ein neuer Einlauf mit Rechen verbaut. Die Poller sollen (in schlankerer Form) erhalten bleiben. Hinter den Pollern entsteht ein Gehwegbereich mit Hochbord.  Das Ingenieurbüro Henne wird beauftragt die Maßnahme mit einem erwarteten Volumen von 25.000-30.000€ beschränkt auszuschreiben beschränkt auszuschreiben.

 

Silcherstraße - Untersuchung der Böschungssituation

Nachdem von den Unterliegern Bedenken geäußert wurden, wurde die BGU (Büro für Geologie und Umweltfragen) von der Gemeinde beauftragt in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Henne, die Böschungssituation südlich der Silcherstraße (im Bereich der Wendeplatte) auf die Gefahr eines Abrutschens hin zu untersuchen. Es besteht aktuell keine Gefahr und auch kein dringender Handlungsbedarf.

Der Gemeinderat beschließt zunächst die Kanalbefahrung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung abzuwarten. Wenn die Ursache der Bewegung in der Böschung geklärt ist, soll über das weitere Vorgehen beraten werden.

 

Energetische Sanierung der Grundschule - Vergaben

Der Baubeginn für die energetische Sanierung der Grundschule ist für die Pfingstferien geplant. Ziel soll es sein, die Sanierungsmaßnahmen bis Ende der Sommerferien abschließen zu können.

Vergabe Architektenleistung
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistung an das Büro TK-Plan gemäß HOAI.

Vergabe Klempnerarbeiten
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Klempnerarbeiten an den günstigsten Bieter die Firma Sanitär Brezing aus Ebhausen zum Brutto-Angebotspreis von rund 22.659 €.

Vergabe Abdichtungsarbeiten
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Abdichtungsarbeiten an den günstigsten Bieter die Firma Benath & Enderle aus Nagold zum Brutto-Angebotspreis von rund 71.057 €.

Vergabe Verglasungsarbeiten
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Verglasungsarbeiten an den günstigsten Bieter die Firma Bietsch aus Ofterschwang zum Brutto-Angebotspreis von rund 182.588 €.

Vergabe Gerüstbauarbeiten
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Gerüstbauarbeiten an den günstigsten Bieter die Firma Rapp & Stefanek aus Mötzingen zum Brutto-Angebotspreis von rund 26.450 €.

Vergabe Putz- und Stuckarbeiten, Malerarbeiten
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Putz- und Stuckarbeiten, Malerarbeiten an den günstigsten Bieter die Firma Schmitt aus Möckmühl zum Brutto-Angebotspreis von rund 67.569 €.

 

Abbruch Gebäude Calwer Straße 24 - Vergabe Architektenleistungen

Der Gemeinderat beauftragt das Büro TK-Plan mit der Begleitung des Abbruchs zum Brutto-Angebotspreis von rund 6.124 €. Das Büro TK-Plan wird beauftragt den Abbruch des Gebäudes beschränkt auszuschreiben. Hier soll Raum für weitere Entwicklungen, z.B. sozialen Wohnungsbau geschaffen werden.

 

Sanierung des Heizöltanks der Grundschule

Die Innenhülle der Öl-Tankanlage der Grundschule Ostelsheim ist defekt und muss erneuert werden.

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Sanierung des Heizöltanks der Grundschule an die Firma Aßmann aus Östringen zum Brutto-Angebotspreis von rund 10.948 €.

 

Bekanntgaben / Verschiedenes

Erneuerung der Balkonaußentüren Bürgersaal
Aufgrund eines Defekts an der einen Balkontür sowie Verschleißerscheinungen an der anderen Balkontüre im Bürgersaal beschließt der Gemeinderat die irreparabel beschädigte Balkontüre auszutauschen und die andere Türe zu reparieren. Der Auftrag wird an die Firma Jourdan zum Brutto-Angebotspreis von rund 3.239 € vergeben.